121 — Gesetz-Sammlung fuͤr die Königlichen Preußischen Staaten. No. 11.—— [No. 869.) Allerhöchsie Kabinetsorder vom 1sten Mai 1824., wegen Ermäßigung der Gewerbesteuer bei kleinern Kahn= und Lichterschiffen. U. Ihrem Antrage vom I#I#ten v. M. gemäß, die Gewerbesleuer der kleinern Kahn= und Lichterschiffer wieder auf die maßigern Sätze nach dem Gesetz vom 2ten Nevember 1810. zurückzubringen und zugleich die größern, mehrere Fahr- zeuge besitzenden Schiffer jenen gleich zu stellen und deren Abgabe mit ähnlichen Gewerben gleichen Ertrages in ein richtigeres Verhältniß zu bringen, bestimme Ich: daß vom I##ten April d. J. an, der in dem Gesetz vom Zosten Mai 1820. auf 2 Rehlr. für jede 6 Last Tragbarkeit normirte Steuersatz auf Einen Thaler zehn Silbergroschen ermäßigt werde. Durch diesen Satz wird der Zweck vollkommen erreicht und Ich ermächtige Sie, hiernach das Weitere zu veranlassen. Berlin, den #ssen Mai 1824. Friedrich Wilhelm. An die Staatsminisier, Graf von Bülow und von Klewiz. Jahegang 1821. S (No. 870.)