101 — Gesetz-Sammlung fuͤr die Königlichen Preußischen Staaten. No. 15. — (No. 1029.) Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Koͤnige von Preußen und Sr. Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe, wegen der Gefälle, welche an der äußern Grenze des Königlich-Preußischen Gebiets von dem Verkehre der darin eingeschlosse- nen Fürstlich -ippeschen souverainen Gebietskheile Lipperode, Cappel und Grevenhagen erhoben werden. Vom ten Juni 1826. D. die Gefälle, welche dem Koniglich -Preußischen Gesetze vom 26sten Mai 1818. gemäß, auf den dußeren Grenzen des Staates erhoben werden, auch mehrere in denselben eingeschlossene souveraine Besitzungen deutscher Bun- desstaaten treffen, Se. Majestät der König von Preußen aber geneigt sind, das- jenige Einkommen, welches Ihren Kassen in Folge dieses besonder Verhältnisses zufließt, den landesherrlichen Kassen gedachter Staaten für den Fall überweisen zu lassen, daß eine gemeinschaftliche billige Uebereinkunft deshalb getroffen werden könnte; so haben Se. Durchlaucht der Fürst zur Lippe Sich zu einer solchen Ueber- einkunft in Rücksicht Ihrer in dem äußern Umfange der Preußischen Staaten eingeschlossenen souverainen Gebietstheile Lipperode, Cappel und Grevenhagen, unbeschadet Ihrer landesherrlichen Hoheitsrechte, bereit erklärt; und es ist darauf zwischen den Bevollmächtigten beider Theile nachstehender Vertrag verabredet und, unter Vorbehalt der beiderseitigen landesherrlichen Genehmigung, abge- schlossen worden: 6 Erster Artikel. Der Betrag des aus den Koniglich-Preußischen Kassen, in Bezug auf die Verbrauchssteuer, nach gegenwärtigem Vertrage an Er. Durchlaucht den Fürsten zur Lippe zu überweisenden Einkommens soll von drei zu drei Jahren in gemeinsamer Uebereinkunft fellgesetzt werden. Zur Grundlage dieser Ueberein- kunft soll der jedesmalige Königlich-Preußischer Seits vorzulegende letztdreijah- rige Rein-Ertrag desselben bei den Königlichen Zoll= und Steuerämtern in den drei westlichen Provinzen des Preußischen Staats dergestalt dienen, daß der Antheil Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe daran nach dem Verhaltnisse der Bewölkerung der gedachten drei Preußischen Provinzen zu der Bevölkerung der Jahrgang 1826. No. 15.— (No. 1029— 1033) S ein- (Ausgegeben zu Berlin den gten November 1826.)