Gesetz-Sammlung fuͤr die Königlichen Preußischen Stagten. No. 2— [o. 1334.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten Juli 1831., wegen des durch die Regierung in Coblenz zu erlassenden öffentlichen Aufgebots der Anspruchsberechtigten auf die Polcher Dingtagsbesitzungen. U. den in Ihrem Berichte vom 26ten Mai c. angezeigten Verhälnissen, autorisire Ich Sie, die unbekannten Interessenten, welche an die im Bezirke der Regierung zu Coblenz belegenen, aus der französischen Verwaltung in den Besik des diesseitigen Domainen-Fiskus übergegangenen Besitzungen des Polcher Dingtages aus irgend einem Rechtsverhältnisse einen Anspruch zu haben ver- meinen, vermittelst eines durch die Regierung zu Coblenz zu veranlassenden öffentlichen Aufgebots, innerhalb einer Frist von drei Monaten, zur Wahrnehmung und Ausführung ihres Rechts, unrer der Verwarmung der Praklusson mit ihren Ansprüchen an den Domainen-Fiskus, vorzuladen. Berlin, **r Iten Juli 1831. Friedrich Wilhelm. An den Staats= und Finanzminister Maassen, und an das Justizministerium. Jabrgang 1832. (No. 1334 — 1335.) B (Xo. 1335.) (Ausgegeben zu Berlin den 2ten Februar 1832.)