— 205 — Geset-Sammlung für die Koöniglich en Preußischen Stagaten. NJOo. 190. (No. 1384.) Verordnung, wegen Aufhebung der Geschlechts-Vormundschaft in einigen Kreisen der Neumark. VBom 27sten Juli 1832. Wie Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von Preußen 2c. Ww. Auf den Antrag Unseres Staatsministeriums und nach erstattetem Gutachten des Kommunal-Landtags der Neumark, verordnen Wir hierdurch: daß die in einigen Kreisen des Frankfurter Regierungsbezirks noch bestehende Geschlechts-Vormundschaft aufgehoben seyn soll. Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beige- drucktem Koniglichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 27 sten Juli 1832. (L. Friedrich Wilhelm. Friedrich SWilhelm Kronprinz. Frh. v. Altenstein. Graf v. Lottum. Graf v. Bernstorff. Maassen. Frh. v. Brenn. v. Kamptz. Muͤhler. Aneillon. Fuͤr den Kriegsminister: v. Schoͤler. (No. 1385.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 30sten Juli 1832., betreffend die Einstellung bei einer Festungs-Straf-Abtheilung. Un die Uebelstaͤnde zu vermindern, welche mit der Einstellung der, den Civil- Gerichten unterworfenen Verbrecher in die militairischen Straf-Abtheilungen und mit dem bisherigen Verfahren wegen Bestaͤtigung der, die Ausstoßung beurlaubter Landwehrmaͤnner und zur Kriegsreserve gehoͤrigen Soldaten aussprechenden Erkenntnisse der Civilgerichte verbunden sind, bestimme Ich, unter Abaͤnderung Jabrgang 1832. — (No. 1381— 1386.) Hh der (Ausgegeben zu Berlin den 11ten September 1832.)