145 — Gesetz-Sammlung fuͤr die Königlichen Preußischen Staaten. No. 17.—— (No. 1626.) Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, WMürktemberg, Kurhessen, dem Großherzogkhume Hessen und den zu dem Thüringischen Joll= und Handels= Vereine verbundenen Staaten einerseits und Baden andererseits, wegen Anschließung des Großherzogthums Baden an den Gesammt-Zollverein der ersteren Staaken. I. d. den 12ten Mai 1835. N# Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, den ZJweck des zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Wörttemberg, Kurhessen, dem Groß- herzogthume Hessen und den an dem Thüringischen Vereine Theil nehmenden Zegierungen errichteten Zoll= und Handelvereins Sich aneignend, den Entschluß zu erkennen gegeben haben, auch mit Ihren Landen Letzterem beizutreten; so ha- ben Behufs der deshalb zu pflegenden Verhandlungen zu Bevollmächtigten er- nannt: einer Seits für Sich und in Vertretung der Krone Sachsen und der zu dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine gehörigen Staaten: Seine Majestät der König von Preußen: Allerhöchst-Ihren Kammerherrn, Wirklichen Geheimen Rath und in- terimistischen Chef des Finanzministeriit, Albrecht Graf von Alvens- leben, Ritter des Königlich-Preußischen Rorhen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife, des St. Johannitcr-Ordens und Kemman= deur des Ksniglich-Ungarischen St. Stephan-Ordens, und Allerhöchst- Ihren Wirklichen Geheimen Legationsrath und Direktor im Ministe- rium der auswärtigen Angelegenheiten, Albrecht Friedrich Eich- horn, Ritter des Königlich-Preußischen Rothen Adler-Ordens zweiter Klasse, Inhaber des eisernen Kreuzes zweiter Klasse am weißen Bande, Ritter des Kaiserlich-Russischen St. Annen-Ordens zweiter Klasse, Kommandeur des Civil-Perdienstordens der Königlich = Bayerischen Krone, des Königlich-Süächsischen Civil-Verdienstordens, Kommenthur des Königlich-Hanmsverischen Guelphen-Ordens und des Ordens der Königlich-Württembergischen Krone, Kommandeur erster Klasse des Jahrgang 1835. (No 1020.) 3 Kur- (Ausgegeben zu Berlin den 8ten August 1835.)