— 227 — Gesetz-Sammlung fuͤr die Königlichen Preußischen Staaten. No. 24.—— (No. 1665.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten Oktober 1835., wegen Anwendung der #PK 646 — 648. Titel 20. Theil II. des Allgemeinen Landreches in der Rheinprovinz. D, Widersetzungen gegen die Wachen und Beleidigungen der im Dienste begriffenen Militairpersonen zu den Handlungen gehören, durch welche die öffent- liche Ordnung gestört wird, so hätte es sich von selbst verstanden, daß Meine Erlasse vom 6ten März 1821. und 2ten August 1834. auch auf die in den 56. 646—648. Tit. 20. Th. II. des Landrechts in der Lehre von Injurien abge- handelten Vergehungen in der Nheinprovinz zur Anwendung kommen. Da je- doch nach Ihrem Berichte vom 10ten d. M. ein Rheinisches Gericht Bedenken hierüber erregt hat, so will Ich, auf Ihren Antrag, zur Belehrung der dortigen Gerichte hierdurch noch besonders erklären, daß auch in den Fallen der 646 —648. Tit. 20. Th.-II. des Landrechts nach den Vorschriften desselben er- kannt, und bei der Untersuchung nach den Bestimmungen der Kriminalordnun vom 1lten Dezember 1805. verfahren werden soll. Sie haben diesen Erls durch die Gesetzsammlung bekanm zu machen. Berlin, den 25sten Oktober 1835. Friedrich Wilhelm. An die Staats= und Justizminister v. Kamptz und Mühler. Jabrzang'1815. (No. 1665 — 1666.) L1 (No. 1666.) (Ausgegeben zu Berlin den 21sten November 1835.)