Gesetz-Sammlung fuͤr die Königlichen Preußischen Staaten. No. 12. —— (No. 2100.) Allerhöchste Kabineksorder vom 6. Jum 18 0., womit der Tarif zur Erhebung des Damm und Brückgeldes bei Benutzung des Dammes zrrischen Stei- kin und Alt-Damm genehmigt wird. 1# Ich habe den mit Ihreln Berichte vom 28. April c. eingereichten Tarif für die n– des Damm= und Brückgeldcs bei der Benutzung des Oammes von Sterein nach Alt-Damm genehmigqr, und sende Ihnen denselben vollzogen zurück, um die Publikation durch die Gesetsammlung zu bewirken. Berlin, den G. Juni 1840. Auf Befehl Sr. Majestär des Königs, Friedrich Wilbelm, Kronprinz. An den Staats- und Finanzminister, Grasen v. Alvensleben. (Jo. 2100.) Tarif, (Ausgegeben zu Berlin den 18. Juli 1810.)