— 371 — Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. No. 22. * (Ne. 2127.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 31. Oktober 1810., womit der Tarif für die Erhebung der Abgabe bei Benutzung der Oderbrücke bei Schwedt geneh- migt wird. 21 Ich habe den mit Ihrem Berichte vom 5. v. M. eingereichten Tarif für die Erhebung der bei Benutzung der Oderbrücke bei Schwedt zu entrichtenden Ab- gabe genehmigt und sende Ihnen denselben Behufs der Publikation durch die Gesetzsammlung anbei vollzogen zurück. Sanssouci, den 31. Oktober 1840. Frtedrich Wilhelm. An den Staats= und Finanzminister, Grafen v. Alvensleben. J1840. (o. a1v) Ggg Tarif, (Uusgegeben zu Berlin ben 12. Dezember 1840.)