Gesetz-Sammlung fuͤr die Königlichen Preußischen Staaten. ." Nr. 9. W.. (Nr. 2167.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 24. April 1841. betreffend die Bewilligung der Stempelfreiheit für die Gesuche und Verhandlungen wegen Befreiung von den Landwehrübungen. J. bin mit der in dem Berichte des Staatsministeriums vom 3. d. M. vor- getragenen Ansicht einverstanden, und will daher die Stempelfreiheit, welche im Gesetze vom 7. März 1822. 8. 3. litt. e. allen Verhandlungen und Zeugnissen wegen Eintritts in den Kriegsdienst zugesichert ist, auch den Gesuchen und Ver- handlungen wegen Befreiung von den Landwehrübungen bewilligen. Das Staats- Ministerium hat hiernach das Erforderliche anzuordnen und die Bescheidung des i zu Berlin auf die beifolgende Eingabe vom 2. Dezember 1839. zu veranlassen. Berlin, den 24. April 1841. Friedrich Wilhelm. An das Staatsministerium. Jahrgang 1841. (Nr. 2167—2168.) 14 (Nr. 2168.) (Ausgegeben zu Berlin am 21. Juni 1841.)