Register zur Gesetz-Sammlung, Jahrgang 1842. Bemerkung. Die am Schlusse der einzelnen Bestimmungen befindlichen Zahlen weisen auf die Seiten hin. — Abkürzungen: A. K. O. (Allerhöchste Kabinets- Order.) G. (Gesetz.) V. (Verordnung.) I. Sachregister. A. Abfsindungs-Kapitalien, bei gutsherrlichen und bäuerlichen Regulirungen, Gemeinheitstheilungen und Ablssungen, deren gesetzmäßige Verwendung zur Be- friedigung der Hypothekengläubiger, zufolge der 9. 10. u. 62. der Verordn. v. 30. Juni 1834. (Dekla- ration v. 30. Juli 42.) 245. f. — Kompetenz der Auseinandersetzungs-, Gerichts= und Hypothekenbe" hörden rücksichtlich derselben. (ebendas.) 245. f. Abgaben, siehe Gemeinde-Abgaben, Steuer-Erlaß, Zölle und Jolltarif. Abschoß= (und Abfahrts-) Gelder, gegenseitige, Aufhebung derselben mit der freien und Hansestadt Lübeck in Beziehung auf die nicht zum Deutschen Bunde gehörigen Preußischen Provinzen. (Minist." Erl. v. 3. März 12 102. ittel, dessen Einlegung ge- gen m erster Instanz wegen Dienstvergehen der Beamten in der Rheinprovinz, im Gerichtsbezirke des Appellationshofes zu Cöln. (V. v. 18. Febr. 2. F. 5.) 87. Anzeigen, öffentliche, Untersuchung und Bestrafung deren Abreißung, Beschädigung und schimpflicher Be handlung in der Rheinprovinz, nach den dort vor der Publikation der V. v. 6. März 1821. Iin Kraft ge, wesenen Geseten. (V. v. 18. Febr. 42. 9. 2.) 86. Avotheker, denen eine erledigte persönliche Konzes- sion zur Anlegung einer Apotheke verliehen wird, sind auf Verlangen zur Ubernahme der Offizin-Einrichtung ihres Vorgängers, nach dem durch Sachverständige bestimmten Preise, verpflichter. (A. K. O. v. 8. März 42.) 111. — zur Übernahme eines für die Apo- thele eingerichteten Grundstücks sollen dieselben aber niemals verpflichtet seyn. (ebendas.) 112. Appellatlonshof zu Cöln, siehe Nheinprovinz. Jahrgang 1842. Aufläufe, (Aufruhr, Tumulte), die dagegen ergange- nen landrechtlichen Strafbestimmungen und die V. v. 17. Aug. 1835. und 30. Sept. 1836. kommen in der Rheinprovinz, im Gerichtsbezirke des Appellations= hofes zu Cöln, auch serner unverändert zur Anwen- dung. (V. v. 18. Febr. 42. 69. 1. u. 3.) 86. — (Zusammenläufse, nächtliche Schwärmereien und Ber unruhigungen der Einwohner eines Orts), deren Un- tersuchung und Bestrafung nach den dort vor Pu, blikation der V. v. G. März 1821. in Kraft gewese- nen Gesehen. (ebendas. §. 2.) 86. Aufrührerische Schriften, Untersuchung und Be- strafung deren Verkaufs und Verbreitung in der Nheinprovinz. (U. v. 1K. Febr. 42. . J.) 87. tz behörden, siehe General- Kommisstonen. Ausgaben, Besugnisse der Kreisstände, solche zu be- schließen, siehe Kreisstände. Ausgangs-(Ausfuhr-) Abgabe, deren Erhebung nach dem ZJolltarif für die Jahre 1843., 18 14. u. 1845. (v. 18. Oktober 42.) 253— 229. 297. Auslieferungen von Verbrechern, siehe letztere. Aueschüsse, ständische, sehe Stände, Provinzials. Auswanderungen von Fabrikenvorstehern, Bedien- ten und Arbeitern, Untersuchung und Bestrafung der Verleitung zu denselben in der Rheinprovinz nach den vor Publikation der Verordn. v. 6. März 1821. dort gültigen Gesetzen. (V. v. 18. Febr. 42. J. 2.) 86. B. Bagatell-Objekte, Zulässigkeic der Nichtigkeitsbe- schwerde gegen Erkenntnisse zweiter Instanz über die- selben, in Anwendung der Deklar. v. 6. April 1839. (A. K. O. v. 22. Dez. 1841.) 16. Beamte (Staatsbeamte), Untersuchung und Bestra- fung deren Dienstvergehen in der Nheinprovinz, im a e-