— 365 — Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. JNr. 31.— (Nr. 3300.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juli 1850., betreffend die Errichtung eines Ge- werbegerichts für den Gemeindebezirk der Stadt Minden. A- Ihren Bericht vom 27. Juni d. J. genehmige Ich hierdurch die Er- richtung eines Gewerbegerichts für den Gemeindebezirk der Stadt Minden, welches daselbst seinen Sitz haben und in der Klasse der Arbeitgeber aus drei Mitgliedern des Handwerker= und zwei Mitgliedern des Fabrikenstandes, in der Klasse der Arbeitnehmer aber aus zwei Mitgliedern des Handwerker= und zwei Mitgliedern des Fabrikenstandes bestehen soll. Sanssouci, den 15. Juli 1850. Friedrich Wilhelm. v. d. Heydt. Simons. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Justizminister. Jahrgang 1650. (Nr. 3300—3301.) 54 (Nr. 3301.) Ausgegeben zu erlin den 6. September 1850.