— 279 — (Nr. 5073.) Allerhöchster Erlaß vom 28. Mai 1859., betreffend die Anwendung der Aller- höchsten Order vom 3. Mai 1821. wegen Annahme der Staatsschuld- scheine als pupillen= und depositalmäßige Sicherheit auf die nach dem Allerhschsten Erlasse vom 28. Mai 1859. aufzunehmende Staatsanleihe von dreißig Millionen Thaler. A.= den Bericht des Staatsministeriums vom 27. d. M. bestimme Ich, daß die Order vom 3. Mai 1821., betreffend die Annahme von Staatsschuldschei- nen als pupillen- und depost kalmaßige Sicherheit (Gesetz- Sammlung S. 46.), auf die in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Mai d. J., betreffend den außer- ordentlichen Geldbedarf der Militair= und der — -Verwaltung (Gesetz- Sammlung S. 242.), durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage genehmigte Staatsanleihe von dreißig Millionen Thaler und die über diese Anleihe aus- zufertigenden Schuldverschreibungen Anwendung finden soll. Das Staatsministerium hat diese Bestimmung durch die Gesetz-Samm- lung bekannt zu machen. Berlin, den 28. Mai 1859. Im Namen Sr. Majestaät des Königs: Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. Fürst u Hobenzle Sigmaringen. Flottwell. v. Auerswald. v. d. Heyd Simons. v. Schleinitz. v. Bonin. v. Patow. Veiti v. Pückler. v. Bethmann-Hollweg. An das Staatsministerium. Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel (R. Decker).