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(Nr.  8490.)  Bekanntmachung)  betreffend  das  Ergebniß  der  Klassensteuer-Veranlagung  für
das  Jahr  vom  1.  April  1877/78.  Vom  28.  März  1877.

A#  Grund  der  Bestimmungen  im  ;  6.  des  Gesetzes  vom  25.  Mai  1873.
(Gesetz  Samml.  S.  213.)  und  im  §.  5.  des  Gesetzes  von  demselben  Tage  Gesc
Samml.  S.  222.),  sowie  im  Artikel  II.  des  Gesetzes  vom  12.  März  d.  J.
(Gesetz  Samml.  S.  19.)  wird  hierdurch  bekannt  gemacht,  daß  an  Klassenpeefür
  das  Jahr  vom  1.  April  1877/78.  nur

2  Mark  88  Pfennige

auf  jede  3  Mark  der  veranlagten  Jahressteuer  zu  entrichten  sind.
Der  Normalbetrag  der  Klassensteuer  ist  gesetzlich  (I.  9.  des  Gesetzes  vom

23.  Juni  1876.,  Gesetz  Samml.  S.  169.)  festzestelt  auf.  42)100),000  Mark.
Aus  dem  Tahre  1876.  und  dem  ersten  Vierteljahre  1877.

sind  im  Jahre  vom  1.  April  1877/78.  (&amp;.  6.  des  Gesetzes

vom  12.  Juli  1876.,  Gesetz  Samml.  S.  288.)  auszugleichen  150,489
Der  durch  Reklamationen  und  Rekurse  entstandene

Ausfall  geten  ken  Normalbetrag  des  Jahres  1876.  und
des  ersten  WVierteljahres  1877.  ist  festgestellt  auif...  841,664
Summa  .  .  ..  .  43,092,153  Mark.
Veranlagt  sind  für  187777..  ...  44,989,  2900

mithin  mehr.  1,897,137  Mark.
Hiernach  würden,  um  die  berichtigte  Soll.  Einnahme  von  43,092,153  Mark
zu  erhalten,  auf  jede  4  Mark  der  veranlagten  Jahressteuer  zu  entrichten  sein:

2  Mark  87  3/160  Pfennige.

In  Fotge  der  Gelett  vorgeschriebenen  Abrundung  (Art.  II.  des  Gesetzes  vom
12.  d.  M.,  Gesetz  Samml.  S.  19.)  sind  für  das  Jahr  vom  1.  April  1877/78.,
wie  oben  bestimmt  worden,  2  Mark  930Hfenrig  auf  je  3  Mark  der  veranlagten
Jahressteuer  zu  entrichten  und  ist  die  zsgleichung  es  Mehrbetrages,  welcher
sich  auf  97,565  Mark  berechnet,  dem  nächsten  Jahre  vorzubehalten.

Der  oben  in  Ausch  gebrachte,  im  Jahre  1877/78.  auszugleichende  Betrag
von  150,489  Mark  ergiebt  sich  aus  folgender  Ausstellunge

Die  berichtigte  Soll-  Einnahme  für  das  Jahre  1876.  betrug  nach  der  Bekanntmachung
  vom  27.  Dezember  1875.  S  S.  615.)  43,413,303  Mark.

Dazu  tritt  für  das  erste  Vierteljahr  1877.  (§.  6.  des
Gesetzes  vom  12.  Juli  1876.  (Gesetz=  Samml.  S.  288.)  eine
Soll-Einnahme  dddndndnn  .  .  ...  .  10,500,000

Summa  53,913,303  Mark.
Das