—  124  —

K.  3.

Die  Ausführung  dieses  Gesetzes  wird  dem  Finanzminister,  dem  Minister
der  geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinal-Angelegenheiten,  dem  Kriegsminister
und  dem  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  übertragen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  17.  März  1877.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.
Falk.  v.  Kameke.  Achenbach.  Friedenthal.  v.  Bülow.
Hofmann.

 

(Nr.  8499.)  Gesetz,  betreffend  die  Verwendung  von  Beständen  für  außerordentliche  Bedürfnisse
der  Bauverwaltung  im  Etatsjahre  1877/78.  und  die  Aufnahme  einer  Anleihe
zur  Deckung  der  Ausgaben  für  Bauausführungen  auf  den  Staatseisenbahnen.
Vom  29.  März  1877/.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.

verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages,  was  folgt:
K.  1.

Die  durch  den  Staatshaushalts-Etat  für  1874.  unter  itel  9.  Titel  12.
und  17.  des  Extraordinariums  des  Etats  der  Bauverwaltung  als  erste  Rate  zur
Anlage  eines  Kanals  vom  Mauersee  nach  Allenburg  und  zur  Kanalisirung  der
oberen  Netze  von  Nakel  bis  zum  Goplosee  ausgebrachten  Beträge  von  1,500,000
und  600,000  Mark  sind,  soweit  sie  bisher  nicht  verausgabt,  zur  Mssführung  folzender
  Bauten  neben  den  durch  den  Etat  für  das  Jahr  vom  1.  April  1877.

is  1.  April  1878.  dafür  bereit  gestellten  Mitteln  zu  verwenden:

zum  Durchstich  der  Swine  bei  Caseburg  zum  Haff,

zum  Neubau  der  Harburger  Hafenschleuse,

für  den  Hafen  von  Memel,

für  den  Hafen  von  Millau,

für  den  Hafen  von  Neufahrwasser,

zu  Bauten  an  den  Häfen  Colbergermünde,  Rügenwaldermünde  und
Stolpmünde,

zur  Beschaffung  eines  Lootsendampfschiffes  für  Neufahrwasser,

zur  Herstellung  einer  Dampffähre  über  die  Eider  bei  Tönning,

für  die  Errichtung  von  Nebelsignalstationen  an  der  Mündung  der  Ems,
der  Mündung  der  Eider  und  bei  Rixhöft,  sowie  für  Beschaffung  eines
Reserveapparates  für  die  Station  bei  Bülk.  27