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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

NNr.  12.—

 

Juhalt:  Verordnung,  betreffend  den  Wegfall  verschiedener  Abgaben  in  der  Provinz  Schleswig.  Holstein,
S.  129.  —  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  eine  Aenderung  des  Regulativs  über  den  Geschäftsgong
bei  der  Ober-Rechnungskammer,  S.  120.  —  Staatsvertrag  zwischen  Preußen  und  Hessen  wegen
der  Anlage  von  Eisenbahnen  von  Frankfurt  a.  M.  nach  der  Riedbahn  und  von  Hanau  nach  Babenhausen,
S.  131.  —  Staatsvertrag  zwischen  Prerußen  und  Bayern  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahnverbindung
  zwischen  St.  Ingbert  und  Saarbrücken,  S.  138.

 

(Nr.  8501.)  Verordnung,  betreffend  den  Wegfall  verschiedener  Abgaben  in  der  Provinz
Schleswig  Holstein.  Vom  7.  April  1877.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  x.

verordnen  auf  Grund  des  §.  5.  der  Verordnung,  betreffend  die  Einführung  der
Preußischen  Gesetzgebung  in  Betreff  der  direkten  Steuern  in  dem  Gebiete  der
Hergogthüner  Schleswig  und  Holstein,  vom  28.  April  1867.  (Gesetz=  Samml.
S.  543.  ff.),  auf  den  Antrag  Unseres  Staatsministeriums,  was  folgt:

S.  1.

Die  in  der  Uns  vorgelegten  Nachweisung  bezeichneten  Abgaben  von  Kommunen
  und  Privaten  in  der  Provinz  Schleuz-Polsein  werden,  soweit  nicht
die  Bestimmung  des  F.  2.  Anwendung  findet,  hierdurch  in  Wegfall  gebracht.

K.  2.

Diejenigen  in  der  Nachweisung  aufgeführten  Salarienabgaben,  welche  auf
bestimmten  einzelnen  Grundstücken  im  Kreise  Hadersleben  ruhen,  sind  von  den
seither  zu  deren  Zahlung  Verpflichteten  bis  zu  demjenigen  Zeitpunkte  an  die
betreffenden  Harden  zu  entrichten,  mit  welchem  die  im  §.  4.  der  Verordnung  vom
28.  April  1867.  wegen  Einführung  der  Preußischen  Gesetzgebung  in  Betreff  der
direkten  Steuern  in  dem  Gebiete  der  Herzogthümer  Schleswig  und  Holstein
gedachte,  daselbst  unter  der  Benennung  „Kontribution“  bestehende  Pflugzahlsabgabe
  in  Wegfall  kommt.

Jahrgang  1877.  (Nr.  8501—8502.)  22  g.  3.

Ausgegeben  zu  Berlin  den  2.  Juni  1877.