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Die  Beschlüsse  werden  nach  Mehrheit  der  Stimmen  gefaßt,  dergestalt,

daß  Propositionen,  welche  nicht  die  absolute  Majorität  erhalten,  für  abgelehnt

elten.  Wahlhandlungen  sind,  wenn  zunächst  relative  Majoritäten  sich  herausse-len,

  durch  engere  Wahlen  bis  zur  Erreichung  absoluter  Majorität  fortzusetzen.

Ergiebt  sich  bei  Wahlen  Stimmengleichheit,  so  entscheidet  das  Loos.  Für  die

m*rt  der  Schriftführer,  sowie  die  Wahlen  zu  Kommissionen  genügt  relative
rheit.

.  9.

Das  Konfistorium  zu  Kiel  erläßt  die  näheren  Bestimmungen  über  die
Geschäftsordnung  der  Synode.

.  10.

Die  Soynode  ist  berufen,  über  den  Eintritt  der  evangelisch-lutherischen
Kirchengemeinden  des  Kreises  Herzogthum  Lauenburg  in  den  Schleswig  Holsteinischen
  Synodalverband,  sowie  über  die  Ausdehnung  der  Gemeinde-  und
Synodalordnung  vom  4.  November  1876.  (Gesetz  Samml.  S.  416  auf  den
Kreis  Herzogthum  Lauenburg  und  etwa  durch  besondere  Verhältnisse  des  Kreises
erforderlich  werdende  Modalitäten  zu  berathen.

Aenderungen  bisheriger  kirchlicher  Einrichtungen,  welche  über  diesen  nächsten
Zweck  hinausgehen,  find  nicht  Gegenstand  der  Berathung  für  die  gegenwärtig  zu
berufende  Synode.

K.  11.

Die  Mitglieder  der  Synode  erhalten  während  der  Theilnahme  an  der
Versammlung  egelder  und  Reisekosten.

Die  Tagegelder  der  Mitglieder  werden  auf  9  Mark  für  jeden  Sitzungsund
  Neseug  He.  estellt.

An  Reisekosten  erhalten  die  Synodalen  10  Pfennige  für  jeden  Kilometer
per  Eisenbahn  oder  per  Post,  27  Pfennige  für  jeden  Kilometer,  welcher  mit
anderen  Verkehrsmitteln  Karichel  t  wird.

Dem  Vorstande  werden  die  baar  aufgewandten  Unkosten  für  Büreaukosten,
Botenlohn  und  ähnliche  Ausgaben  auf  Liquidation  vergütet.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.  8  8  erschrift  8
Gegeben  Berlin,  den  19.  Mai  1877.

(.  S.)  Wilhelm.
Falk.

 

Ger.  8509)  Be-