—  177  —
Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  16——

 

Juhalt:  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verlegung  des  Sitzes  der  Küniglichen  Eisenbahnkommission
der  Oberschlesischen  Bahn  zu  Frankenstein  nach  Neisse,  S.  177.  —  Vertrag  zwischen  Preußen,
Oldenbarg  und  Bremen  wegen  der  künftigen  Unterhaltung  der  Schiffahrtszeichen  auf  der  Unterweser,
  S.  178.

 

(Nr.  8511.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  25.  Juni  1877.,  betreffend  die  Verlegung  des  Sitzes
der  Königlichen  Eisenbahnkommission  der  Oberschlesischen  Bahn  zu  Frankenstein
  nach  Neisse.

A.  Ihren  Bericht  vom  21.  Juni  d.  J.  will  Ich  hierdurch  genehmigen,  daß
der  S  der  auf  Grund  Meines  Erlasses  vom  28.  September  1872.  Geset
Samml.  S.  637.)  für  die  Verwaltung  des  Oberschlesischen  Eisenbahnunterneh=F
  "in  Frankenstein  eingesetzten  Königlichen  Eisenbahnkommission  nach  Neisse
verlegt  wird.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zu  veröffentlichen.
Bad  Ems,  den  25.  Juni  1877.
Wilhelm.

 

Achenbach.
An  den  Minister  fir  Hm#del  Gewerbe  und
öffentliche  Arbeiten.
Johrgang  1877.  (Nr.  8511—8512)  29  (Nr.  8512.)

Ausgegeben  zu  Berlin  den  6.  Jull  1877.