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K.  3.

Mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  werden  der  Finanzminister  und  der
Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  beauftragt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Schloß  Babelsberg,  den  11.  August  1877.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.
Falk.  v.  Kameke.  Achenbach.  Friedenthal.  v.  Bülow.
Hofmann.

Zuischen  der  Königlichen  Staatsregierung,  vertreten  durch  den  Geheimen  Ober-Finanzrath
  Rötger,  den  Geheimen  Ober-Regierungsrath  Brefeld  und  den  Geheimen
  Regierungsrath  Frölich  als  Kommüsarien  des  Finanzministers  und  des
Ministers  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  einerseits,  und  der
Berlin-  Dresdener  Eisenbahngesellschaft,  vertreten  durch  deren  Aufsichtsrath  und
Direktion  andererseits,  ist  unter  dem  Vorbehalt  der  Genehmigung  der  General-Versammlung
  der  Aktionäre  dieser  Gesellschaft  und  der  landesherrlichen  Genehmigung
  nachstehender  Vertrag  abgeschlossen  worden.

F.  1.

Die  Berlin-  Dresdener  Eisenbahngesellschaft  überträgt  dem  Staate  vier
Wochen  nach  Perfektion  dieses  Vertrages  auf  ewige  Zeiten  die  Verwaltung  und
den  Betrieb  des  der  Gesellschaft  konzesssonteten  Bahn--Unternehmens.

Behufs  Vorbereitung  der  Uebernahme  des  Betriebes  ist  der  Handelsminister
  berechtigt,  gleich  nach  Perfektion  des  Vertrages  einen  oder  mehrere
Beamte  zur  Berlin-Dresdener  Bahn  zu  kommittiren.

Die  betreffenden  Beamten  sind  berechtigt,  von  sämmtlichen  Akten  und
Büchern  der  Gesellschaft  Einsicht  zu  nehmen  und  den  Sitzungen  der  Direktion
beizuwohnen.

Die  Schuldenregulirung  der  Gesellschaft  (.  6.  des  Vertragelh  erfolgt  unter
ihrer  Zuziehung.  Die  durch  die  Kommittirungen  entstehenden  Kosten  fallen  der
Gesellschaft  zur  Last.

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Die  Verwaltung  und  der  Betrieb  der  Bahn  geschieht  lediglich  für  Rechnung
  und  Gefahr  der  Berlin-Dresdener  Eisenbahngesellschaft.  Di
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