—  212  —

fonds,  Zinsen  und  Amortisationsquoten  der  Anleihen  der  Gesellschaft  innerhalb
desselben  Zeitraums  ergeben  haben,  den  fünffachen  Betrag  des  —  nach  Abzug
des  dem  Staat  nach  F.  9.  zugefallenen  Reinertragsantheils  verbleibenden  —
Ueberschusses  als  Kapitalabfsindung  zu  zahlen.  Auf  diese  Absindung  kommen
indeß  die  bis  zur  Uebernahme  der  Bahn  noch  nicht  erstatteten  Schschüsse  des
Staats  nebst  Zinsen  (cfr.  .  7.  und  9.)  zum  vollen  Betrage  kompensando  in
Anrechnung.  Ferner  kommt  von  der  Abfindung  derjenige  Betrag  in  Abzug,
welcher  bis  zum  Zeitpunkte  der  Uebernahme  des  Eigenthums  der  Bahn  nach  der
für  die  Ausführung  der  Bahnhofsbauten  in  Berlin  und  Dresden  besonders  zu
führenden  Rechnung  von  dem  zu  diesem  Zweck  erforderlichen  Gesammtbetrage
von  3/,423,000  Mark  noch  nicht  zur  Verwendung  gelangt  ist.

Die  Uebertragung  des  Eigenthums  der  Bahn  kann  vom  Staat  nur  zum
Begin  eines  Betriebsjahres,  nach  mindestens  ein  Jahr  vorher  erfolgter  Ankündigung,
  verlangt  werden.

S.  11.

Der  Aufsichtsrath  der  Gesellschaft  wird  in  allen  seiner  Kompetenz  unterliegenden
  und  die  Direktion  in  denjenigen  Verwaltungs=  und  Betriebsfragen,
welche  für  die  Bahn  von  finanzieller  Bedeutung  sind,  vom  heutigen  Tage  ab
die  Genehmigung  des  Ministers  für  Handel,  Gewerbe  und  emuche  Arbeiten
einholen.  Insbesondere  sollen  ohne  Genehmigung  des  Ministers  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  neue  Beamte  nicht  angestellt  und  die  Gehälter
der  angestellten  Beamten  nicht  erhöht  werden.

K..  12.

Der  Staat  ist  berechtigt,  alle  für  ihn  aus  diesem  Vertrage  hervorgehenden
Rechte  und  Verpflichtungen  auf  das  Reich  zu  übertragen.

KC.  13.

Die  Kontrahenten  sind  an  dieses  Abkommen  nicht  gebunden,  sofern  über
dasselbe  nicht  noch  in  der  gegenwärtigen  Session  die  Beschlußfassung  der  Landesvertretung
  herbeigeführt  wird.

Berlin,  den  5.  Februar  1877.
Rötger.  Brefeld.  Dr.  Frölich.
Ausfsichtsrath  der  Berlin-Dresdener  Direktion  der  Berlin-Dresdener
Eisenbahngesellschaft.  Eisenbahngesellschaft.
von  dem  Knesebeck.  Heise.

 

(Nr.  851|5.)