10)  der  Stadtkreis  Berlin  ..  .  ..  ..................  .  ...  289,155  Mark,
I)  der  Stadtkreis  Frankfurt  a.  M...............  ....  39,453
12)  der  Landeskommunalverband  der  Hohenzollernschen
Ladegg  ....  ..  .  ..  .  .  .  ..  .  ..  .  46,021
13)  der  Provinzialverband  von  Hannover  für  das  demselben
  einverleibte  Jadegebbktt  ...  2,739

II.  von  denjenigen  4  Millionen  Mark,  welche  den  Rest  der  nach  §.  20  a.  a.  O.
für  die  Uebernahme  der  Verwaltung  und  Unterhaltung  der  Staatschausseen
gewährten  Jahresrente  von  19  Millionen  Mark  bilden:

 

1)  der  von  Preuße  620,171  Mark,
2)  der  von  Brandenburg  .  ..........  394,647
3)  der  von  Pommern.  .  .  ..  .  ....  .  .  .  .  294,331
4)  der  von  Posen  290,400
5)  der  von  Schlestsien  529,405
6)  der  Provinzialverband  von  Sachsen  312,700
7)  der  Provinzialverband  von  Schleswig-Holstein.  177,856
8)  der  Provinzialverband  von  Hannover  (einschließlich  des

)  Dppinzulverband  von  H  ........  (schßch  375,400-9)
  der  Provinzialverband  von  Westfalen  264,2900

10)  der  Kommunalverband  des  Regierungsbezirks  Kassel  119,120
11)  der  Kommunalverband  des  Regierungsbezirks  Wiesbaddeen

  .  ..  74,549
12)  der  Stadtkreis  Frankfurt  S  10,195
13)  der  Provinzialverband  der  Rheinproriz  450,888
14)  der  Stadtkreis  Berrnnn  74,815
15)  der  Landeskommunalverband  der  Hohenzollernschen

EE  1173131

K.  2

Der  Finanzminister,  der  Minister  des  Innern  und  der  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  haben  hiernach  das  Weitere  zu  veranlassen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Schloß  Brühl,  den  12.  September  1877.

(L.  S.)  Wilhelm.
Zugleich  für  den  Minister  des  Innern:

Camphausen.  Achenbach.

 

(Tr.  6522.