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Cr.  8528.)  Verordnung,  betreffend  die  Ausführung  des  Fischereigesetzes  in  der  Provinz
Schleswig=  Holstein.  Vom  2.  November  1877.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  x.
reordnen  auf  Grund  und  zur  Ausführung  des  Fischereigesetzes  vom  30.  Mai
18/4  (Gesetz=  Samml.  S.  197  ff.)  für  die  Propi  Sr.D  ein  nach
Anhörung  des  Provinziallandtages  derselben,  sowie  der  Ritter-  und  Landschaft
be  Kreises  Herzogthum  Lauenburg,  was  folgt:

K.  1.

Als  Grenze  der  Binnenfischerei  gegen  die  Küstenfischerei  soll  in  der  Eider  Lu  #&amp;.3  des  Eesehes.
die  Linie  gelten,  welche  durch  die  Tönninger  Fähre  gebildet  wird.
Die  Fischerei  in  der  Elbe  gehört  zur  Küstenfischerei  bis  zu  der  Linie,  welche
von  ufer  zu  Ufer  den  Fluß  da  durchschneidet,  wo  die  Ilmenau  in  die  Elbe
mündet.
Die  vorbezeichneten  Grenzen  der  Küsten.  und  Binnenfischerei  sollen  durch
von  der  Staatsregierung  herzustellende  örtliche  Merkmale  kenntlich  gemacht  werden.

K..  2.

Beim  Fischfang  in  nicht  geschlossenen,  der  Küsten=  oder  Binnenfischerei  30  K  22  riflr  1.
unterworfenen  Grwwässern  finden  folgende  Vorschriften  Anwendung:

1)  Die  Fischerei  auf  Fischsamen  ist  verboten.

2)  Fische  der  nachbenannten  Arten  dürfen  nicht  gefangen  werden,  wenn
ie,  von  der  Kopfspitze  bis  zum  Schwanzende  gemessen,  nicht  mindestens
folgende  Länge  haben:

Stör  (Acipenser  sturicicc0o  100  Centimeter,
Lachs  (Salm,  Salmo  salar)r)r)n  50  "
Madue-  Maräne  (Coregonus  maraena)  40  ·
Aal(AngujllaMgaris)....................
Rapfen  (Raapfen,  Raapf,  Schied,  Aspius  35
vorcnh)  .  ..  .  .  .  .  ..
Sandart  (Lucioperca  sandra)  ......  .  .  .  .  ...
Schaalsee-Marüuen  30  -
Brassen  (Blei,  Abramis  brama)
Secht  (Eox  lucinununsss  .  .  .  .  .  .
achsforelle  (Meerforelle,  Silberlachs,  Strandlachs,
  Salmo  truttoas3s33  .  ..  28
Karpfen  (Cyprinus  carpic00  .  .  .  ..
Finte  (Clupea  finaaaa  ..  .  .  .  .  .  ..
Par  be  (Barbus  fluviatilssssg
aifisch  (Alse,  Clupea  alosa)  ......  ..  ...  .  ..
Achtgang  1877.  (Nr.  8528)  43  Aland