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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

NNr.  26.—

 

Inhalt:  Gesetz,  betreffend  den  Rechtszustand  des  von  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg  an  Preußen
abgetretenen  Gebietstheils,  sowie  die  Abtretung  eines  Preußischen  Gebietstheils  an  dle  freie  und
Hansestadt  Hamburg,  S.  201.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872
durch  die  Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  294.

 

(Nr.  8535.)  Gesetz,  betreffend  den  Rechtszustand  des  von  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg
an  Preußen  abgetretenen  Gebietstheils,  sowie  die  Abtretung  eines  Preußischen
Gebietstheils  an  die  freie  und  Hansestadt  Hamburg.  Vom  21.  September  1877.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  #c.
verordnen,  unter  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtages,  was  folgt:
C.  1.

Der  nach  dem  anliegenden  Staatsvertrage  vom  11.  Mai  1875  von  der
eien  und  Hansestadt  Hamburg  an  Preußen  abgetretene  Gebietstheil  wird  mit
er  Preußischen  Monarchie  für  immer  vereinigt  und  dem  Provinzialverbande

Schleswig-Holstein,  insbesondere  dem  Gebiete  der  Stadt  Altona  zugetheilt.

Es  treten  für  jenen  Gebietstheil  die  Gesetze,  Verordnungen  und  Verwaltungsvorschriften
  in  Kraft,  welche  in  dem  durch  denselben  Vertrag  von
Preußen  an  die  freie  und  Hanfestadt  Hamburg  abgetretenen  Gebietstheil  bisher
in  Geltung  waren.

.2.
agegen.  wird  der  in  dem  W  des  Vertrages  vom  11.  Mai  1875
bereichneete  ßbisher  Preußische  Gebietstheil  an  die  freie  und  Hansestadt  Hamburg
abgetreten.

S  3.
Das  Staatsministerium  wird  mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  beauftragt.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Carlsruhe,  den  21.  September  1877.
(#.  S.)  Wilhelm.

Camphausen.  Leonhardt.  Achenbach.  Friedenthal.  v.  Bülow.

Jahrgang  1877.  (Nr.  8535.)  48  Nach-Ausgegeben
  zu  Berlin  den  12.  Dezember  1877.