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Nachdem  in  Folge  der  Anlage  der  Jägerstraße  in  der  Hamburgischen  Vorstadt
St.  Pauli  die  Regulirung  einer  Strecke  der  Landesgrenze  dieser  Gegend,  wie
auch  die  Festsetzung  von  Bestimmungen  im  Betreff  der  dortigen  Grenzanwohner
nothwendig  geworden  ist,  sind  die  zu  solchem  Geschäfte  ermächtigten  Kommissarien
der  beiderseitigen  Staatsregierungen,  nämlich:

Königlich  Preußischer  Seits:
der  Oberbürgermeister  der  Stadt  Altona,  Etatsrath  Friedrich  Gottlieb
Eduard  v.  Thaden,  Landrath  des  Stadtkreises  Altona,

sowie
abseiten  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg:
der  Senator  Emil  v.  Melle,  Patron  der  Vorstadt  St.  Pauli,

am  heutigen  unten  bemerkten  Tage  im  Patronatsgebäude  zu  St.  Pauli  zusammengetreten
  und  haben,  in  Gemäßheit  der  bereits  früher  über  diesen  Gegenstand
gepflogenen  Verhandlungen,  den  nachfolgenden  Vertrag  salva  ratificatione  vereinbart
  und  denselben  sammt  der  dazu  gehörigen,  diesem  Vertrage  angehefteten
Grenzkarte  eigenhändig  unterzeichnet.

Artikel  1.

Es  wird  die  auf  beigehefteter  Grenzkarte  dargestellte  Strecke  der  Landesgrenze
  zwischen  Hamburg  und  Altona,  und  zwar  zwischen  dem  Punkte,  wo  die
alte  Grenzpallisade  die  Südseite  der  neuen  Verbindungsstraße  schneidet,  und  dem
Grenzstein  Lit.  G,  dahin  verändert,  daß  die  neue  Grenze  von  ersterem  Punkte,
auf  der  beigehefteten  Karte  mit  F  3  bezeichnet,  rechtwinklich  auf  die  Axe  der
Verbindungsstraße  über  dieselbe  weg  bis  zum  Punkte  F4,  und  ferner,  parallel
mit  der  Jägerstraße,  der  Grenze  der  Bauplätze  folgend,  bis  zum  Punkte  F  5
führt,  woselbst  sie  im  rechten  Winkel  auf  die  Jägerstraße  bis  zum  Kantstein
derselben  bei  F6  und  dann,  der  Kantsteinlinie  folgend,  bis  zum  Grenzstein
Lit.  G  geht,  in  der  Weise,  daß  von  jedem  Gebiete  an  das  nachbarliche  ein  gleich
großes  Areal  von  285  Quadratmeter  ausgetauscht  wird,  die  beiderseitigen  Bauplätze
  an  der  Jägerstraße  eine  Tiefe  von  20  Meter  erhalten  und  das  3,70  Meter
breite  Trottoir  vor  den  Altonaer  Grundstücken  zum  Gebiete  der  Stadt  Altona

eschlagen  wird.
beschlag  Artikel  2.

Die  neue  Grenzlinie  wird  auf  gemeinschaftliche  Kosten  an  jeder  Biegung
mit  einem  Grenzstein  von  Granit  bezeichnet,  auf  welchem  die  Buchstaben  F3,
respektive  F4,  F5  und  F’6  eingehauen  sind.  Dieselben  werden  bei  F  3  und
F’6  flach  in  die  Trottoirs  gelegt.

Artikel  3.

Außer  diesen  Grenzsteinen  wird  auf  der  neuen  Grenzlinie  auf  gemeinschaftliche
  Kosten  eine  Grenzpallisade,  ähnlich  der  jetzt  dort  befindlichen,  errichtet
und  unterhalten.  Den  Eigenthümern  auf  beiden  Seiten  der  Grenzpallisade  wird

die