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Nr.

Benennung  der  Gegenstände.

Maßstab
der

Verzollung.

Abgabensätze.


Mark.  Pf.

 

 

b)  Nähnadeln,  Schreibfedern  aus  Stahl  und  anderen
.  unedelen  Metallen,  Uhrfournituren  und  Uhrwerke  aus
unedelen  Metallen;  Gewehre  aller  VDtt

Kurze  Waaren,  Quincaillerien  u.  s.  w.:

a)  Waaren  ganz  oder  theilweise  aus  edelen  Metallen,
echten  Perlen,  Korallen  oder  Edelsteinen  gefertigt;
Taschenuhren;  echtes  Blattgold  oder  Blattsilber..

b)  Waaren,  ganz  oder  theilweise  aus  Schildpatt,  aus
unedelen,  echt  vergoldeten  oder  verfilberten,  oder  mit
Gold  oder  Silber  belegten  Metallen  gefertigt;  Stutzund
  Wanduhren,  letztere  mit  Ausnahme  der  hölzernen
Hängeuhren  unechtes  Blattgold  und  Blattsilber;  feine

alanterie-  und  Quincailleriewaaren  (Herren=  und
Frauenschmuck--,  Toiletten-  und  6P.  Nippestischsachen
u.  s.  w.)  gung  oder  theilweise  aus  Aluminium,  ferner
dergleichen  Waaren  aus  anderen  unedelen  Metallen,
jedoch  fein  gearbeitet  und  entweder  mehr  oder  weniger
vergoldet  oder  versilbert,  oder  auch  vernirt,  oder  in
Verbindung  mit  Alabaster,  Elfenbein,  Email,  #e.
edelsteinen  und  nachgeahmten  Edelsteinen,  Lava,  Perlmutter,
  oder  auch  mit  Schnitzarbeiten,  Pasten,  Kameen,
Ormamenten  in  Metallguß  und  dergleichen;  Brillen
und  Operngucker)  Fächer;  feine  bossirte  Wachswaaren,
Perückenmacherarbeit;  Regen-  und  Sonnenschirme;
Wachsperlen;  imgleichen  Waaren  aus  Gespinnsten
von  Baumwolle,  Leinen,  Seide,  Wolle  oder  anderen
Thierhaaren,  welche  mit  animalischen  oder  vegetabilischen
  Schnitzstoffen,  unedelen  Metallen,  Glas,  Kautschuck,
  Guttapercha,  Leder,  Ledertuch  (leather  cloth),
Papier,  Pappe,  Stroh  oder  Thonwaaren  verbunden
und  nicht  besonders  tarifirt  sind,  z.  B.  Knöpfe  auf
Holzformen  und  dergleihen

Leder  und  Lederwaaren:

a)  Brüsseler  und  Dänisches  Handschuhleder,  auch  Korduan,
  Marokin,  Saffian  und  alles  gefärbte  und
lackirte  Leder,  mit  Ausnahme  von  Juchtenleder.

b)  feine  Lederwaaren  von  Korduan,  Saffian,  Marobin,
Brüsseler  und  Dänischem  Leder,  von  sämisch=  und

rr.  8536.)

 

1  Zentner

desgl.

desgl.

desgl.

 

30—

454

15—

 