—  303  —

 

 

MaßstabAbgaben-Nr.
  Benennung  der  Gegenstände.  der  W
Verzollung.  Mman  ur
Blättern  oder  geschnitten;  Karotten  oder  Stangen  zu
Schnupftaback,  auch  Tabacksmehl  und  Abfälle  1  Zentnes31—
J)  Cigarren  und  Schnupftabackk  .  .  .  .  ..  desgl.  60  —
16  The  DD4  ..  .  .  ..  desgsl.  24
17.  Lucker:
a)  raffinirter  Luker  .  .  .  ...  desgl.  11  50
b)  Rohzukenr  .  ..  desgl.  9  40
18.]  Salz  (Koch-,  Siede--,  Stein-  und  Seesalhlh))  desgl.  6  —
19.Seidenwaaren:
a)  Waaren  aus  Seide  oder  Floretseide,  auch  in  Verbin-  »
dungmitMetallfäden................·...........  desgl.120——
b)  Waaren  aus  Seide  oder  Floretseide,  in  Verbindung
mit  Baumwolle,  Leinen,  Wolle  oder  anderen  der
Wolle  gleichgestellten  Thierhaaren  dessr.  90—
20.]  Wollenwaaren  (Waaren  aus  Wollez  einschließlich  der  Zieen-,
  Hasen-,  Kaninchen=  und  Biberhaare,  auch  in
Vertinden  mit  Baumwolle,  Leinen  oder  Metallfäden):
a)  Stickereien,  Spitzen  und  Tülll  .  ..  desgl.  90  —
b)  bedruckte  Waaren  aller  Art.  .......  .  ..  .  .  .  ...  .  .  .  ...  desgl.75
JP)  unbedruckte,  ungewalkte  Waaren,  Posamentier-  und
Knopfmacherwaaren;  auch  Gespinnste  in  Verbindung
mit  Metallfädden  .  ..  desgl.  60  —
d)  unbedruckte,  gewalkte  Tuch-,  Zeug=  und  Filzwaaren;
Strumpfwaaren;  Fußteppichee  desgl.  30—

rechnung  dieser  Tara  von  ihrem  Bruttogewicht  festgestellt  werden.

 

Allsemeine  Anmerkung.

 

 

 

Bei  den  noch  in  der  Originalverpackung  befindlichen  Waaren  kann,  insoweit  für
solche  in  dem  Zolltarife  überhaupt  eine  Tara  festgesetzt  ist,  das  Nettogewicht  durch  Ab.

Bei  Salz

in  Säcken

geschieht  dies  durch  Vergütung  einer  Tara  von  einem  Pfund  vom  Zentner  Bruttogewicht.

Jahrgang  1877.  (Nr.  8536.)

50

An-