XXXII

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1887.

 

Datum
des

Gesetzes  rc.

Ausgegeben

zu
Berlin.

Inhalt.

Nr.
des
Stücks.

Nr.

bes
Gesetzes.

Seite.

 

1887.
19.  Septbr.

3.  Oktbr.

1887.
19.  Novbr.

21.  Dezbr.

19.  Novbr.

19.

21.  Dezbr.

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Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Herabsetzung  des  Zinsfußes
  der  von  dem  Kreise  Tilsit  auf  Grund
des  Allerhöchsten  Privilegiums  vom  29.  Juli
1872  aufgenommenen  Anleihe  von  4  auf
3½  Prozent.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts
  an  die  Stadtgemeinde
Berlin  zum  Zwecke  der  Einlegung  eines  Druck.
rohrs  der  allgemeinen  Kanalisation  von  Berlin
in  den  der  Gemeinde  Nieder-Schönhausen  gehörigen,
  nach  Rosenthal  führenden  Schönbolzer
  Weg.

Allerh.  Konzessions-Urkunde,  betr.  den  Bau
und  Betrieb  einer  normalspurigen  Eisen.
bahn  untergeordneter  Bedeutung  von  Bredebro
nach  Lügumkloster  durch  die  Holsteinische  Marschbahngesellschaft.


Statut  für  den  Deichverband  zu  Südersteinau
  und  Mühedeich  im  Kreise  Hadeln.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Anwendung  der  dem
Chausseegeldtarife  vom  29.  Februar  1840
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizeivergehen
  auf  der  Chaussee  von  Schmiegel
im  Kreise  Kosten  über  Poladowo,  Deutschoppen,
  Barchlin,  Bucz  und  Saczkowo  nach
der  Grenze  des  Kreises  Bomst  in  der  Richtung
auf  Priment.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts
  an  die  Königlich  Württembergische
  Regierung  für  die  zur  Ausführung
  der  auf  Preußisches  Staatsgebiet
entfallenden  Strecke  der  von  der  genannten
Regierung  zu  bauenden  Eisenbahn  von  Tutt.
lingen  nach  Sigmaringen  (Inzigkofen)  erforderlichen
  Grundstücke.

Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber
lautender  Anleihescheine  der  Stadt  Mülheim
  am  Nhein  im  Betrage  von  750  000
Reichsmark.

 

 

37.

38.

38.

38.

38.

 

 

485.
Nr.  5.

488.
Nr.  3.

485.
Nr.  6.

485.
Nr.  7.

488.
Nr.  4.

488.

Nr.  5.

489.
Nr.  6.