XXXVI
Berichtigungen.

In  der  im  32.  Stück  der  Gesetz  Sammlung  für  1886  abgedruckten  Kreisordnung  für  die  Provinz
Westfalen  vom  31.  Juli  1886  ist  zu  setzen:

Seite  240  in  der  Ueberschrift  zum  §.  69  statt  „Abfassung  der  Veröffentlichung“:  „Abfassung
und  Veröffentlichung“.
.  244  F.  84  Zeile  2  statt  „Beiträge"“:  „Beträge“.

249  Nr.  2  Zeile  2  statt  „des  Fürsten  von  Sayn=  Wittgenstein=  Hohenstein“:  „der
Fürsten"“  u.  s.  w.

In  der  Gesetz.  Sammlung  für  1887  ist
Seite  364  Zeile  3  von  oben  statt  „Schallig"“  zu  setzen:  „Schwallig“.
369  I4  von  unten  statt  „Garden““:  „Garnen“.
372  5  von  oben  statt  „Garnzeesen"“:  „Garnen,  Zeesen“.
·  416  von  unten  statt  „Etzleben“:  „Elgleben“.