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mitglieder  zu  der  Anzahl  der  zu  jener  Zeit  bei  der  Preußischen  Staatseisenbahnverwaltung
  verbleibenden  Kassenmitglieder  geleistet.  Sollte  dagegen  noch  ein
Ueberschuß  vorhanden  sein,  so  wird  derselbe  nach  dem  gleichen  Verhältnisse  beiden
betheiligten  Regierungen  zur  reglementsmäßigen  Verwendung  überwiesen.  Die
Feststellung  darüber,  ob  das  eine  oder  andere  zutrifft,  wird  durch  Preußischerseits
anzustellende  versicherungstechnische  Berechnungen  bewirkt.

Artikel  9.

Die  Hohen  kontrahirenden  Regierungen  werden  nach  näherer  Verständigung
untereinander  dafür  Sorge  tragen,  daß  nach  dem  Uebergange  der  Strecke  Dresden-Elsterwerda
  auf  den  Sächsischen  Staat  auf  der  ganzen  Strecke  von  Berlin  nach
Dresden  eine  zusammenhängende  Beförderung  stattfindet.  Auch  wollen  dieselben
veranlassen,  daß  die  Beförderung  sowohl  der  Personen  als  der  Güter  zwischen
den  zuletzt  gedachten  beiden  Orten  ohne  Wechsel  der  Transportfahrzeuge  erfolge.

So  geschehen  zu  Berlin,  den  24.  Januar  1887.

(L.  S.)  Schmidt.
(L.  S.)  Kirchhoff.
(L.  S.)  Hoffmann.

vertrag,
betreffend

den  Uebergang  des  Berlin-Dresdener  Eisenbahnunternehmens
auf  den  Staat.

ZJwischen  der  Königlichen  Staatsregierung,  vertreten  durch  den  Geheimen  Regierungsrath
  Kirchhoff  als  Kommissarius  des  Ministers  der  öffentlichen  Arbeiten
und  den  Geheimen  Ober-Finanzrath  Schmidt  als  Kommissarius  des  Finanzministers
  einerseits,  und  dem  Regierungsrath  a.  D.  Wilhelm  von  Dulong,  in
Wernigerode  wohnhaft,  und  dem  Geheimen  Kommerzienrath  Fedor  ÖSschille,  in
Dresden  wohnhaft,  als  den  durch  Beschluß  der  Generalversammlung  vom  30.  November
  1886  für  den  Abschluß  dieses  Vertrages  bestellten  Kommissarien  der  Berlin-Dresdener
  Eisenbahngesellschaft  andererseits,  ist  unter  dem  Vorbehalte  der  landesherrlichen
  Genehmigung,  sowie  nach  erfolgter  Zustimmung  der  Generalversammlung
  der  Aktionäre  der  vorgenannten  Eisenbahngesellschaft  folgender  Vertrag  abgeschlossen
  worden.