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Die  Beamtenpensions=  und  Unterstützungskasse  der  Aachen-Jülicher  Eisenbahn
kleibt  nach  dem  betreffenden  Reglement  bestehen,  wenn  nicht  mit  Zustimmung
der  beiderseitigen  Berechtigten  eine  Vereinigung  der  genannten  Kasse  mit  den
entsprechenden  Kassen  der  mit  der  Aachen-Jülicher  zu  einer  Verwaltung  vereinigten
Staatsbahnen  oder  vom  Staate  verwalteten  Privatbahnen  zu  Stande  kommt.

Der  Staat  tritt  in  alle  rücksichtlich  der  erwähnten  Kassen  von  der  Aachen-Jülicher
  Eisenbahngesellschaft  übernommenen  Verbindlichkeiten  ein.  Die  reglementsmäßigen
  Rechte  der  Gesellschaft  werden  künftig  durch  die  zur  Verwaltung
der  Aachen-Jülicher  Eisenbahn  eingesetzte  Königliche  Behörde  ausgeübt.

Der  zeitige  Direktor  erhält  im  Falle  der  Aufgabe  der  ihm  vertragsmäßig
zustehenden  Kompetenzen  bei  dem  Uebergange  der  Verwaltung  des  Aachen-Jülicher
Eisenbahnunternehmens  auf  den  Staat  eine  seitens  des  Aufsichtsraths  nach
biligem  Ermessen  zu  bestimmende  Abfindung.  Diese  Abfindung  soll  den  Betrag
von  250  000  Mark  nicht  übersteigen  und  aus  dem  Reserve=  beziehungsweise  Erneuerungsfonds
  entnommen  werden.  Der  vorbezeichnete  Betrag  ermäßigt  sich,
unsofern  ein  Abkommen  wegen  des  Uebertritts  des  Direktors  in  den  Staats-Ssenbahndienst
  geschlossen  werden  sollte,  um  den  darin  zu  vereinbarenden  Betrag.

G.  9.

Seitens  der  Königlichen  Staatsregierung  wird  die  Genehmigung  der  Landesvetremung
  sobald  als  thunlich  herbeigeführt  werden.

Dieses  Abkommen  wird  hinfällig,  wenn  zu  demselben  die  landesherrliche
Oenehmigung  nicht  bis  zum  1.  Juni  1887  erlangt  worden  ist.

C.  10.

Die  Bestimmungen  dieses  Vertrages  sollen  nach  dessen  Perfektion  für  die
Aachen-Jülicher  Eisenbahngesellschaft  die  Geltung  statutarischer  Bestimmungen
haben,  so  daß  also  dieser  Vertrag  als  Nachtrag  zum  Gesellschaftsstatute  anzusehen
  ist.

C.  11.
Der  Stempel  dieses  Vertrages  bleibt  außer  Ansatz.
Berlin,  den  4.  Februar  1887.
(L.  S.)  Schmidt.
(L.  S.)  Hoeter.
(L.  S.)  Kirchhoff.

Aachen,  den  3.  Februar  1887.

Die  Direktion  der  Aachen-Jülicher  Eisenbahngesellschaft.
(L.  S.)  Tull.

Ges.  Samml.  1887.  (Nr.  9180.)  10