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stimmungen  haben,  so  daß  also  dieser  Vertrag  als  Nachtrag  zum  Gesellschaftsstatute
  anzusehen  ist.
C.  10.
Der  Stempel  dieses  Vertrages  bleibt  außer  Ansatz.
Berlin,  den  26.  November  1886.

(L.  S.)  Schmidt.
(L.  S.)  Kirchhoff.
Schwedt  a.  O.,  den  20.  November  1886.
(L.  S.)  Dr.  v.  Richter,  Bürgermeister.
(L.  S.)  Carl  Pastorff.
(L.  S.)  Gustav  Zimmer.
(L.  S.)  Fritz  Breitenfeldt.
(L.  S.)  Julius  Heinrich.
(L.  S.)  August  Beccard  aus  Vierraden.

vergleich.

Iwischen  der  Direktion  der  Nordhausen-Erfurter  Eisenbahngesellschaft  in  Vertretung
  dieser  Gesellschaft  unter  Vorbehalt  der  Genehmigung  durch  die  Generalversammlung
  der  Aktionäre  einerseits,  und

1)  dem  Fürstlich  Schwarzburg-Sondershausenschen  Ministerium  in  Vertretung
  der  Fürstlichen  Staatsregierung  unter  Vorbehalt  der  landesherrlichen
  Genehmigung,

2)  dem  Magistrat  der  Stadt  Nordhausen  in  Vertretung  der  Stadtgemeinde

Nordhausen  nach  erfolgter  Zustimmung  der  Stadtverordnetenversammlung,


3)  dem  Fürstlichen  Landrathe  zu  Sondershausen  in  Vertretung  des  Fürstlich
Schwarzburgischen  Bezirks  Sondershausen  nach  erfolgter  Zustimmung
des  Bezirksausschusses,

(Xr.  9180)