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b)  von  den  durch  das  Gesetz  vom  28.  März  1882  (Gesetz-Samml.

S.  21)  bewilligten  Krediten,  und  zwar:

1)  von  8700  000  Mark  zum  Umtausch  von  21750  000  Mark
Stammaktien  der  Märkisch-Posener  Eisenbahngesellschaft  in

4prozentige  Staatsschuldverschreibungen

2)  von  25  828  125  Mark  zum  Umtausch
von  21  750  000  Mark  Stamm-Prioritätsaktien
  derselben  Gesellschaft  in  dergleihen


3)  von  32  411300  Mark  zur  Deckung  der
erforderlichen  Mittel  für  die  Bauausführung
  derjenigen  Bahnstrecken,  für
welche  dem  Bergisch-Märkischen,  dem
Thüringischen,  dem  Berlin-Görlitzer,
dem  Kottbus-Großenhainer  und  dem
Märkisch-Posener  Eisenbahnunternehmen
die  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb
verliehen  ist  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...

Summe  b..  .  .  .

37  800,0  Mark,

12  825  2

1000  000,0

1  050  62  5/0°0  Mark,

Jc)  von  dem  durch  das  Gesetz  vom  13.  Mai  1882  (GesetzSamml.
S.  269)  bewilligten  Kredit  von  77  625  000  Mark  zum  Umtausch
von  51750000  Mark  Stammaktien  der  Berlin=  Anhaltischen

Eisenbahngesellschaft  in  4  prozentige  Staatsschuldverschreibunen


2  100/o0  Mark,

d)  von  den  durch  das  Gesetz  vom  24.  Januar  1884  (Gesetz=  Samml.

S.  11)  bewilligten  Krediten,  und  zwar:

1)  von  41  625  000  Mark  zum  Umtausch
von  22  500  000  Mark  Stammaktien  der
Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahngesellschaft  in
4prozentige  Konsls.

2)  von  41  625  000  Markzum  Umtausch  von
22500  000  Mark  Prioritäts-Stammaktien
  derselben  Gesellschaft  in  4  prozentige
Konsols  .  .  .  .  .  ..  .  .  ..  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  ...

Summe  d.  ..  .

20050,o0  Mark,

8  150,0

28  200%  Mark,

e)  von  dem  durch  das  Gesetz  vom  23.  Februar  1885  (Gesetz-Samml.
S.  11)  bewilligten  Kredit  von  6  192  000  Mark  zum  Umtausch

(Nr.  9182.)