—  100  —

Uebertrag.  ...  1376000  Mark,  56  607  000  Mark;

3)  für  die  Verlegung  der  Berlin—

Stettiner  Eisenbahn  zwischen

Berlin  und  Pankow  die  Summe
vonn  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  4500  000

4)  für  die  Erweiterung  des  Bahnhofes
  Potsdam  die  Summe  von  536  000

5)  für  die  Erweiterung  des  Bahnhofes

  Aschersleben  die  Summe
ve  245000

6)  für  die  Erweiterung  des  Berliner

Bahnhofes  in  Hamburg  die
Summe  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  275  000

7)  für  die  Erweiterung  des  Bahn.

hofes  Altona  (Ottensen)  die
Summe  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  ..  400  000

8)  für  die  Anlage  einer  Hafenbahn
zu  Apenrade  die  Summe  von  60  000

9)  für  die  Erweiterung  des  Bahnhofes
  Königsdorf  die  Summe  von  260  000

10)  für  die  Einführung  der  Bahn

Neuß-Neersen-Rheydt-Morr  in

den  Bahnhof  Rheydt  der  Linie

Düsseldorf-Aachen  die  Summe
.....................  475000-wohngebäuden

  für  das  Bahnbewachungspersonal
  die  Summe
ve  ...  6  600  O00

zusammen  14727000

insgesammt.  71  334  000  Mark
zu  verwenden.

Mit  der  Ausführung  der  vorstehend  unter  Nr.  I  Litt.  a  1  bis  19  aufgeführten
  Bahnen  ist  erst  dann  vorzugehen,  wenn  nachstehende  Bedingungen
erfüllt  sind:

A.  Der  gesammte  zum  Bau  der  Bahnen  und  deren  Nebenanlagen  nach
Maßgabe  der  von  dem  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  oder  im  Enteignungsverfahren
  festzustellenden  Projekte  erforderliche  Grund  und  Boden  ist  der  Staatsregierung
  in  dem  Umfange,  in  welchem  derselbe  nach  den  landesgesetzlichen  Bestimmungen
  der  Enteignung  unterworfen  ist,  unentgeltlich  und  lastenfrei  —  der
dauernd  erforderliche  zum  Eigenthum,  der  vorübergehend  erforderliche  zur  Benutzung
  für  die  Zeit  des  Bedürfnisses  —  zu  überweisen,  oder  die  Erstattung  der