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Eichicht  über  Probstzella  nach  der  Bayerisch-Meiningenschen  Landesgrenze  bewilligten
Summe  von  5000  000  Mark  den  Betrag  von  250  000  Mark  zur  Beschaffung
von  Betriebsmitteln  zu  verwenden.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  1.  April  1887.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  v.  Puttkamer.  Maybach.  Lucius.  Friedberg.
v.  Boetticher.  v.  Goßler.  v.  Scholz.  Bronsart  v.  Schellendorff.

(Nr.  9186.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  30.  März  1887,  betreffend  Vereinigung  des  Nordhausen—
Erfurter  und  des  Aachen—  Jülicher  Eisenbahnunternehmens  mit  den  Bezirken
der  Königl.  Eisenbahndirektionen  einerseits  zu  Frankfurt  a.  M.)  andererseits
zu  Cöln  (linksrheinischen).

A#-#  Ihren  Bericht  vom  28.  März  d.  J.  bestimme  Ich  zur  Ausführung  des
Gesetzes  vom  28.  Mätz  d.  J.,  betreffend  den  weiteren  Erwerb  von  Privateisenbahnen
  für  den  Staat,  daß  die  Verwaltung

1)  des  Nordhausen  —Erfurter  Eisenbahnunternehmens  der  Eisenbahndirektion
zu  Frankfurt  a.  M.,

2)  des  Aachen—  Jülicher  Eisenbahnunternehmens  der  Eisenbahndirektion
(linksrheinischen)  zu  Cöln
übertragen  wird.
Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zu  veröffentlichen.
Berlin  den  30.  März  1887.

Wilhelm.

Maybach.
An  den  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten.

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(Xr.  9185—9186.)