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(Nr.  9191.)  Gesetz,  die  Abänderung  von  Amtsgerichtsbezirken  betreffend.  Vom  12.  April  1887.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  #c.
verordnen,  unter  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,
was  folgt:

S.  1.

Aus  dem  Kreise  Strasburg  in  Westpreußen  werden  die  nachstehend  bezeichneten
  Bezirke  von  dem  Amtsgericht  in  Strasburg  in  Westpreußen  abgetrennt
und  dem  Amtsgericht  in  Lautenburg  zugelegt:

a)  die  Amtsbezirke  Brinsk  und  Ruda,

b)  der  Gemeindebezirk  Sugaino  aus  dem  Amtsbezirk  Augustenhof,

P)  die  Gemeindebezirke  Radosk,  Samin  und  Zdroye,  sowie  der  Guts=  und
Gemeindebezirk  Guttowo  aus  dem  Amtsbezirk  Guttowo,

d)  der  Gutsbezirk  Nossek  aus  dem  Amtsbezirk  Oberförsterei  Lautenburg,
e)  der  Gemeindebezirk  Zembrze  aus  dem  Amtzbezirk  Bolleszyn.

§.  2.

Der  Gemeindebezirk  Hirschroda  im  Kreise  Eckartsberga  wird  von  dem
Amtzgericht  zu  Eckartsberga  abgetrennt  und  dem  Amtsgericht  in  Freiburg  an  der
Unstrut  zugetheilt.

S.  3.

Der  Gemeindebezirk  Petersroda  im  Kreise  Bitterfeld  wird  von  dem  Amtsgericht

  in  Delitzsch  abgezweigt  und  dem  Amtsgericht  in  Bitterfeld  zugetheilt.
S.  4.

Der  Tag  des  Inkrafttretens  des  H.  1  dieses  Gesetzes  wird  durch  Königliche
Verordnung  bestimmt.  Die  §.  2,  3  treten  am  1.  Juli  1887  in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  12.  April  1887.

(.  8§.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  Maybach.  Lucius.  Friedberg.  v.  Beetticher.
v.  Goßler.  v.  Scholz.