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Von  den  gedachten  52  859  613/78  Mark  sind  bestimmt:

1)  nach  F.  4  Nr.  1  des  Eisenbahngarantiegesetzes  vom  27.  März  1882  (Gesetz-Samml.  S.  214)
zur  planmäßigen  Amortisation  der  vom  Staate  für  Eisenbahnzwecke  vor  dem  Jahre  1879
aufgenommenen  oder  selbstschuldnerisch  übernommenen  Schulden  (Ausgaben  unter  Kapitel  36
des  Etats  der  Staatsschuldenverwaltung),  soweit  dafür  nicht  im  Etat  der  allgemeinen  Finanzverwaltung
  unter  Kapitel  24  Titel  5  Mittel  zur  Verfügung  stehen.  4  137  781/0:  Mark,

2)  nach  F.  4  Nr.  2  desselben  Gesetzes

a)  zur  Verrechnung  auf  bewilligte  Anleihen:
die  im  Etat  der  Staatsschuldenverwaltung
unter  Ausgabe  Kapitel  37  Titel  1  in
Ansatz  gebrachten  .  .  ..  5  289  268%6:  Mark
b)  zur  Deckung  anderweiter  etatsmäßiger  Ausgaben
  des  Rechnungsjahres  1887/88.  43  432  5640
48  721  832),  1

das  sind  52  859  613)78  Mark.

 

Gegen  den  Etat  für  1.  April  1887/88

 

 

 

Darunter  Darunter
—  Ausgabe.  Jugang  künftigß  Abgang  künftig
*2-s5  wegfallend  wegfallend
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
B  I.  Dotationen.
Oeffentliche  Schuld.
35  Verzinsung.
3.3½  prozentige  konsolidirte  Anleihe  1  642  88  —  —
3ZurVerzinsungdernacl)9)kaßgabedechssetzes,
  betreffend  die  Ergänzung  der  Einnahmen
  in  dem  Nachtrage  zum  Staatshaushalts-Etat
  für  das  Jahr  vom  I.  April
1887/88,  aufzunehmenden  Anleihebeträge:  200  00  —  —
Summe  Kapitel  35  und  Bl..3842  8800—  —  —
B  II.  Allgemeine  Finanzverwaltung.
42

Ges.  Samml.  1887.  (Nr.  9201.)

 

1.  Matrikularbeitrag  ......  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  11296  8299  —  —
Summe  Kapitel  42  und  B  II  für  sich.  ----Summe13....13139709—
  —

 

 

 

 

 

 