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Gesetz-Sammlung
für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

NN.  23.—.

Inhalt:  Gese),  betreffend  die  Heranziehung  der  Fabriken  u.  s.  w.  mit  Präzipualleistungen  für  den  Wegebau
in  der  Provinz  Sachsen,  S.  277.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872
durch  die  Regierungs-Amtsblälter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  r.,  S.  278.

 

 

(Nr.  9216.)  Gesetz,  betreffend  die  Heranziehung  der  Fabriken  u.  s.  w.  mit  Präzipualleistungen
für  den  Wegebau  in  der  Provinz  Sachsen.  Vom  28.  Mai  1887.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  ec.

verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie,  für  den
Umfang  der  Provinz  Sachsen,  was  folgt:

S.  1.

Wird  ein  öffentlicher  Weg  in  Folge  der  Anlegung  von  Fabriken,  Bergwerken,
  Steinbrüchen,  Ziegeleien  oder  ähnlichen  Unternehmungen  vorübergehend,
oder  durch  deren  Betrieb  dauernd,  in  erheblichem  Maße  abgenutzt,  so  kann  auf
Antrag  derjenigen,  deren  Unterhaltungslast  durch  solche  Unternehmungen  vermehrt
wird,  dem  Unternehmer  nach  Verhältniß  dieser  Mehrbelastung,  wenn  und  insoweit
dieselbe  nicht  durch  die  Erhebung  von  Chausseegeld  gedeckt  wird,  ein  angemessener
Beitrag  zu  der  Unterhaltung  des  betreffenden  Weges  auferlegt  werden.

G.  2.
Der  Staat,  die  Provinz  und  die  Kreise  sind  zur  Stellung  derartiger  Anträge
  (F.  1)  nicht  befugt.

.3.

Ueber  die  Anträge  entscheidet  in  Ermangelung  gütlicher  Vereinbarung  auf
Klage  der  Wegebaupflichtigen  der  Kreisausschuß,  in  Stadtkreisen  und  in  Städten
mit  mehr  als  10  000  Einwohnern  der  Bezirksausschuß.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  28.  Mai  1887.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  v.  Puttkamer.  Maybach.  Lucius.  Friedberg.
v.  Boetticher.  v.  Goßler.  v.  Scholz.  Bronsart  v.  Schellendorff.

 

Ges.  Samml.  1887.  (Fr.  9216.)  47

Ausgegeben  zu  Berlin  den  4.  Juli  1887.