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Zur  Beglaubigung  dessen  haben  die  Bevollmächtigten  denselben  unterzeichnet
und  besiegelt.

So  geschehen  zu  Berlin,  den  25.  Oktober  1886.

Dr.  Micke.  A.  Oelze.
(L.  S.)  (L.  S.)

Der  vorstehende  Staatsvertrag  ist  ratifizirt  worden  und  die  Auswechselung
der  Ratifikations-Urkunden  hat  stattgefunden.

Schlußprotokoll

zum
Staatsvertrage  zwischen  Preußen  und  Anhalt  vom  25.  Oktober  1886
wegen  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  Cöthen  nach  Aken.

Die  unterzeichneten  Bevollmächtigten  waren  heute  zusammengetreten,  um  zum
Abschlusse  und  zur  Vollziehung  des  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  Cöthen
nach  Aken  vereinbarten  Staatsvertrages  zu  schreiten.

Hierbei  sind  in  das  gegenwärtige  Schlußprotokoll  nachstehende  mit  den
Vereinbarungen  des  Vertrages  selbst  gleich  verbindliche  Erklärungen  aufgenommen

worden:
Zu  Artikel  V.

Sollte  die  Königlich  Preußische  Regierung  Sich  demnächst  zu  einer  Erweiterung
  der  ursprünglichen  Bahnanlagen  durch  Herstellung  von  Anschlußgeleisen,
Stationen  und  Haltestellen  oder  zu  ähnlichen  Einrichtungen  entschließen,  so  wird
die  Herzoglich  Anhaltische  Regierung  zwecks  Erwerbung  des  zur  Ausführung  dieser
Anlagen  erforderlichen  Grund  und  Bodens,  auf  welche  sich  die  Verpflichtung  im
Artikel  IV  unter  Nr.  1  des  Vertrages  nicht  bezieht,  für  Ihr  Gebiet  das  Expropriationsrecht
  ertheilen,  insoweit  dasselbe  nicht  bereits  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen
  von  selbst  Anwendung  findet,  und  für  die  Ermittelung  und  Feststellung
  der  Entschädigungen  keine  ungünstigeren  Bestimmungen  in  Anwendung
bringen  lassen,  als  diejenigen,  welche  bei  den  Erpropriationen  zu  Eisenbahnanlagen
in  dem  Anhaltischen  Gebiete  zur  Zeit  Geltung  haben.  Für  die  Verhandlungen,
welche  zur  Uebertragung  des  Eigenthums  auf  den  Preußischen  Staat  in  den  be-