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zeichneten  Fällen  erforderlich  sind,  namentlich  auch  für  die  Auflassung  in  den
Grundbüchern,  sind  nur  die  Auslagen  der  Gerichte  zu  erstatten,  und  tritt  im
Uebrigen  Freiheit  von  Stempel  und  Gerichtsgebühren  ein.

Die  Hohen  vertragschließenden  Theile  sind  darin  einig,  daß  die  vorstehenden
Vereinbarungen  auch  auf  die  in  dem  Staatsvertrage  vom  12.  März  1883  behandelten
  Eisenbahnlinien  Ouedlinburg—Ballenstedt  und  Cönnern—Calbe  sinngemäß
Anwendung  finden  sollen.

Die  mit  dem  vereinbarten  Entwurfe  übereinstimmend  befundenen  zwei  Ausfertigungen
  des  Vertrages  sind  hierauf  von  den  beiderseitigen  Bevollmächtigten
unterzeichnet  und  untersiegelt  worden  und  es  haben  der  Königlich  Preußische  Bevollmächtigte
  und  der  Herzoglich  Anhaltische  Bevollmächtigte  je  eine  Ausfertigung
des  Vertrages  und  des  Schlußprotokolls  entgegengenommen.

So  geschehen  zu  Berlin,  den  25.  Oktober  1886.
Dr.  Micke.  A.  Oelze.

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz  Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  das  Allerhöchste  Privilegium  vom  30.  März  1887  wegen  Ausfertigung
auf  den  Inhaber  lautender  Kreisanleihescheine  des  Kreises  Bersenbrück  im
Betrage  von  600  000  Mark  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung
zu  Osnabrück  Nr.  21  S.  197,  ausgegeben  den  6.  Mai  1887;

2)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  13.  April  1887,  betreffend  die  theilweise
Verwendung  der  dem  Kreise  Merzig  durch  das  Allerhöchste  Privilegium
vom  10.  Dezember  1877  bewilligten  Anleihe  zu  den  Kosten  des  Straßenbaues
  von  NRaug  über  Hilbringen  bis  zur  hothringischen  Grenze  in  der
Richtung  auf  Waldwies,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu

Trier  Nr.  27  S.  243,  ausgegeben  den  8.  Juli  1887;

3)  das  Allerhöchste  Privilegium  vom  2.  Mai  1887  wegen  Ausgabe  auf  den
Inhaber  lautender  Anleihescheine  des  Provinzialverbandes  der  Provinz
Westpreußen  bis  zum  Gesammtbetrage  von  8000  000  Mark  durch  die
Amtsblätter

der  Königl  Regierung  zu  Danzig  Nr.  24  S.  171,  ausgegeben
den  18.  Juni  1887,

der  Königl.  Regierung  zu  Marienwerder  Nr.  24  S.  203,  ausgegeben
  den  16.  Juni  1887;

4)  das  unterm  2.  Mai  1887  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Bewässerungsgenossenschaft
  in  Kielczewo,  Kreis  Kosten,  durch  das  Amtsblatt

(Tr.  9222.