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9)  Eschwege,  umfassend  die  Klassen  Eschwege,  Allendorf  und  Waldkappel
mit  38  Pfarrstellen;

10)  Gelnhausen-Schlüchtern,  umfassend  die  Klassen  Gelnhausen,  Meerholz-Schlüchtern
  und  Schwarzenfels  mit  35  Pfarrstellen;

11)  Rinteln,  umfassend  die  Klassen  Rinteln  und  Obernkirchen  mit  24  Parrstellen;


12)  Schmalkalden,  umfassend  die  bisherige  lutherische  und  die  bisherige
reformirte  Inspektur  Schmalkalden;

13)  Fulda-Hünfeld-Gersfeld,  mit  9  unirten  und  6  lutherischen  Pfarrstellen.

Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  und  das  kirchliche

Amtsblatt  des  Konsistorialbezirks  Cassel  zu  veröffentlichen.
Bad  Gastein,  den  22.  Juli  1887.
Wilhelm.

v.  Goßler.
An  den  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.

 

 

(Nr.  9227.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Hannover,  Soltau  und  Stade.
Vom  29.  Juli  1887.

A##  Grund  des  §F.  35  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  in  der  Provinz
Hannover  (Gesetz-Samml.  1873  S.  253,  1879  S.  11)  bestimmt  der  Justizminister,
  daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das
Grundbuch  im  F.  32  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hannover  gehörigen  Bezirke  der  Gemeinden
  Heitlingen  und  Brink  mit  Evershorst,
für  den  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Soltau  gehörigen  Bezirk  der  Stadtgemeinde
  Soltau,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Stade  gehörigen  Bezirke  der  Gemeinden
Brunshausen,  Burweg,  Hammah,  Hammahermoor)  Kutenholz,  Wedel,
Weißemmoor  und  Stadersand  (Stader-Sand)
am  1.  September  1887  beginnen  soll.

Ems,  den  29.  Juli  1887.

Der  Justizminister.
Friedberg.