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(Nr.  9232.)  Verordnung,  betreffend  die  Ausführung  des  Fischereigesetzes  in  der  Provinz
Schleswig=  Holstein.  Vom  8.  August  1887.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rcP
verordnen  auf  Grund  und  zur  Ausführung  des  Fischereigesetzes  vom  30.  Mai  1874
(Gesetz  Samml.  S.  197  ff.)  für  die  Provinz  Schleswig-Holstein,  nach  Anhörung
des  Provinziallandtages,  was  folgt:
.  1.
Zu  K.  3  des  esehes.)  Als  Grenze  der  Binnenfischerei  gegen  die  Küstenfischerei  soll  gelten:

in  der  Eider  die  Linie,  welche  durch  die  Süderstapeler  Fähre,  in  der

Stör  die  Linie,  welche  durch  die  Delfthorbrücke  zu  Itzehoe,  in  der

Krückau  die  Linie,  welche  durch  die  Elmshorner  Wassermühle,  und  in

der  Pinnau  die  Linie,  welche  durch  die  Chausseebrücke  bei  Uetersen
gebildet  wird.

Die  Fischerei  in  der  Elbe  gehört  zur  Küstenfischerei  bis  zu  der  Linie,  welche

von  Ufer  zu  Ufer  den  Fluß  da  durchschneidet,  wo  die  Ilmenau  in  die  Elbe

mündet.
ln.i
(eu  K.  22  Zifer  1  Beim  Fischfang  in  nicht  geschlossenen  Gewässern  finden  folgende  Vorschriften
des  Geseres)  Anwendung:

1)  die  Fischerei  auf  Fischlaich  und  Fischbrut  ist  verboten;

2)  Fische  der  nachbenannten  Arten  dürfen  nicht  gefangen  werden,  wenn
sie,  von  der  Kopfspitze  bis  zum  Ende  der  Schwanzflosse  gemessen,  nicht
mindestens  folgende  Längen  haben:

Stör  (Acipenser  sturio  h)  .  ..  100  cm.

Lachs  (Salm)  (Salmo  salar.  L)  .  .  .  ..  50

Große  Maräne  (Coregonus  maraena  Bloch)
Madue-Mariiien  40
Schaalsee=  und  Selentersee-Marähhne  30•

Sandart  (Zander)  (Lucioperca  sandra  Cuv.)

Rapfen  (Raapfen,  Raapf,  Schied)  (Aspius  rapax  6  35

Aal  (Anguilla  vulgaris  Flemmingnsg  .  .  .  .  ..

Barbe  (Bigge)  (Barbus  fluviatilis  ASp.)  .  ..
Blei  (Brachsen,  Brasse)  (Abramis  brama  L.)
Meerforelle  (Silberlachs,  Strandlachs,  Trump,  Lachsforelle)
  (Salino  trutta  L.)  ....  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  ...  28
Maifßisch  (Alse)  (Clupea  alosas  L..)  ...
Finte  (Clupea  finta  Cuv00)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..
Karpfen  (Cyprinus  carpio  L.)  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..
Hecht  (Esox  lucius  l.)r