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Artikel  17.

Der  gegenwärtige  Vertrag  soll  beiderseits  zur  landesherrlichen  Genehmigung
vorgelegt  und  die  Auswechselung  der  Ratifikations-Urkunden  zu  Berlin  bald—
thunlichst  vorgenommen  werden.

Dessen  zur  Urkunde  haben  die  beiderseitigen  Bevollmächtigten  den  Vertrag
in  zwei  gleichlautenden  Ausfertigungen  unter  Beidrückung  ihrer  Siegel  unterzeichnet.

So  geschehen  zu  Berlin,  den  15.  Juni  1887.

(L.  S.)  Gustav  Schmidt.  (L.  S.)  Carl  von  Schmid.
(L.  S.)  Dr.  Paul  Micke.

Der  vorstehende  Staatsvertrag  ist  ratifizirt  worden  und  die  Auswechselung
der  Ratifikations-Urkunden  hat  stattgefunden.

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz-Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  das  unterm  18.  Mai  1887  Allerhöchst  vollzogene  Statut  der  Meliorationsgenossenschaft
  für  Regulirung  des  Motzbaches  und  seiner  Nebenfließe  zu
Schlawe  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Cöslin  Nr.  27
S.  167,  ausgegeben  den  7.  Juli  1887;

2)  das  unterm  18.  Mai  1887  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Entwässerungsgenssenschaft
  der  Wipperniederung  zu  Schlawe  durch  das  Amtsblatt
  der  Königl.  Regierung  zu  Cöslin  Nr.  27  S.  171,  ausgegeben  den
7.  Juli  1887;

3)  die  Allerhöchste  Konzessions-Urkunde  vom  22.  Juni  1887  für  die  Werra-Eisenbahngesellschaft,
  betreffend  den  Bau  und  Betrieb  der  auf  das  Preußische
Staatsgebiet  entfallenden  Strecke  einer  Eisenbahn  von  Themar  nach
Schleusingen,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Erfurt
Nr.  35  S.  195,  ausgegeben  den  27.  August  1887;