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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.
Nr.  39.

Inhalt:  Kirchengeseß,  betreffend  die  Abänderung  der  Bestimmung  im  §.  18  Nr.  7  des  Edikts  vom
B.  April  1818  bezöüglich  der  Feststellung  der  äußeren  Verhältnisse  der  evangelischen  Kirche  im  vormaligen
Herzogthum  Nassan,  S.  4%1.  —  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grund.
buchs  für  einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Liebenburg,  Ilfeld,  Moringen  und  Duderstadt,
S.  402.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs-Amtsblätter
  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  r.,  S.  403.

 

 

 

(Nr.  9250.)  Kirchengesetz,  betreffend  die  Abänderung  der  Bestimmung  im  §.  18  Nr.  7  des
Edikts  vom  8.  April  1818  bezüglich  der  Feststellung  der  äußeren  Verhältnisse
der  evangelischen  Kirche  im  vormaligen  Herzogthum  Nassau.  Vom  30.  November
  1887.

Wir  Wilhelm  f  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rcP

verordnen  für  den  Amtsbezirk  des  Konsistoriums  zu  Wiesbaden  unter  Zustimmung
der  Bezirkssynode,  und  nachdem  durch  Erklärung  Unseres  Staatsministeriums  festgestellt
  worden  ist,  daß  gegen  dieses  Gesetz  von  Staatswegen  nichts  zu  erinnern
ist,  was  folgt:
Einziger  Paragraph.

Die  Bestimmung  in  §.  18  Position  7  des  Nassauischen  Edikts  vom
8.  April  1818,  betreffend  die  Festsetzung  der  äußeren  Verhältnisse  der  evangelischchristlichen
  Kirche,  wonach  die  das  Maximum  des  Normalgehaltes  von  1  800  Gulden
übersteigenden  Pfarreinkünfte  für  den  evangelischen  Centralkirchenfonds  eingezogen
werden  sollen,  tritt  mit  dem  Schlusse  desjenigen  Monats  außer  Anwendung,  in
welchem  der  Inhaber  der  Pfarrstelle  das  21.  Dienstjahr  zurückgelegt  hat.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  30.  November  1887.

(L.  S.)  Wilhelm.
v.  Goßler.

Ges.  Samml.  1887.  (Nr.  9250—9251.)  82

Ausgegeben  zu  Berlin  den  23.  Dezember  1887.