Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß aͤlterer Linie. W. 13. (Ausgegeben den 271en November 1852.) 24. Bekanntmachung, des Fürstlichen Consistoriums Einschärfung der Verordnung im F. VII. der Landesherrlichen Eheordnung vom 9. Januar 1771, die Abtheilung mit den Kindern erster Ehe bei anderweiter Verheirathung Seiten des überlebenden Ehegatten vor dem ferneren Aufgebot betreffend. Geschehener amtllcher Anzelge zu Folge ist die Verordnung im H. VII. der Landes- berrlichen Eheordnung vom 9. Januar 4771, nach welcher jeder Wleewer und jede Wittwe vor anderweiter Verhelrathung zuvörderst mit den Kindern erster Ehe wegen ih- res mürterlichen oder väterlichen Erbehells Richeigkeit treffen und dem Pfarrer darüber vor dem Aufgebot# gerichtlichen Scheln vorlegen soll, und darnach die Pfarrer bel unnach- bleiblicher Serase das Aufgebot nichr eher, als bis diese Vorlage geschehen, vor sich ge- ben lassen dürfen, neuerlich mehrfach niche, wie Hätte geschehen sollen, beachtet und be- folge worden. Do aber die strenge Einhaltung dieser Verordnung durch die große Zweckmäßlgkeie derselben selbst für alle dabel Berhelligten durchaus geboten wird, so wird dleselbe bier- durch mic dem Bemerken elngeschärse, daß gegen die Contraveniencen unnachsichtlich mie der Uncersuchung und nach Befinden strengen Bestrafung wird verfahren werden. Grelz, den 10. Sepkember 1852. Fürstl. Neuß- Plauisches Confistorium das. Otto. v. Geldern-Erispendorf.