Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. XNr. 15. (Ausgegeben den 126en Juli 1853.) 33. Bekanntmachung Fürstl. Landcsregierung, den Beitritt der freien Stadt Frankfurt a. M. zu der Convention wegen getenseitiget nebernahme der Auszuweisenden, d. d. Gotha 15. Juli 1851, betreffend. Zusolge einer Mittheilung des Koͤnigl. Preußischen Minlsleriums der auswärtigen Angelegenheiten ist die freie Stadt Frankfurt a. M. unterm 31. Mai dieses Johres dem, zwischen der hiesigen Regierung und mehreren deutschen Bundesstaaten am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlessenen, in der Verordnung vom 2. December 1851 gedachten Ver- trage wegen gegenseitiger Uebernabme der sülewe mit der M beigetreten, dab sür dieselbe die Weiksamkeit dieses Vertrags von dem 1. Juli d. J. ab beginnt. Solches wird mit dem Bemerken hierdurch bekonm gemacht, da von letzegenann- ktem Tage an die in dem erwähn:en Vertrage ve einbarten Grundsähe und Bestimmungen auch rücksichtlich der Gebietsangehörigen der freien Stcadt Ecanksurt a. M. Anwendung binden. Grelz, den 15. Juni 1853. Fürstl. Rcuß- Plauische Landesregierung das. Okto. v. Geldern, Crispendork.