Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. N. u. (UAusgegeben den 23slen August 1853.) 40. Bekanntmachung Fürstlicher Landesregierung, die Liquidirung der Kosten bel Ausstellung von Rückscheinen betreffend. Doa in den Liquldarlonen der Uncerbehörden über dle von ihnen ausgestellten Räck. scheine rücksichtlich der dabel in Rechnung kommenden Nebengebühren seseher erbebliche Abweichungen wahrzunehmen gewesen ind, so sindet sch Fisiliche Landesregiecung zu Stcherunz giner shrtgen. und gleichmäßigen Anwendung der in der Sporteltoxe bei No. 15. I. Abschn. A. enthaltenen einschlagenden Bestimmung bewogen, Cler- durch die * zu ertheilen, daß in der Regel und soweit nicht wegen Ecmittelung des Heimathsrechts be- sondere Verhandlungen ersorderlich werden, neben dem in 7 sgr. 6 pf. beste- benden Sportelsatze für den Nicscbe lediglich noch die, 1 /gr. 3 pf. betca- gende, Gebühr des Dieners, 1 sgr. sür Ansertigung der Liquidation und 1 (gr. 3 pf. süc deren Reinschrift in Rechnung zu bringen seien, eine weitere Nebensportel dagegen, lusbesondere ein Copialienansot süc Aussertigung der Rackscheine, da sür solche gediuckte Formulare vorliegen und eine doppelte Aussertigung Cals Concept und Urkunde) durch Eintragung des wesentlichen Inbaltes in ein Jenenal suglich vermieden werden kann, nicht Statt Rade. Sämmnliche zu Ausstellung von Rückscheinen competente Unterbehinden baben sich blernach bei Ansertigung der betcessenden Liquidationen genau zu richten. Grelz, den 1. August 1853. Fürstl. Neuß. Plauische Landesregicrung vol. Otte. Ab. Dielel.