Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. W. 4. (Ausgegeben den 30. Januar 1856.) 6. Allgemeine Brand Verhütungs. und Lösch-Ordnung. Wir Heinrich der Gwauzigste von Gottes Gnaden, älterer Linie souverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, « Krannichfeld,Geka,SchleizundLobensteinchgec. fügen hiermit zu wissen: Da sich die Unzulänglichkeit der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über die Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung von Brandunglück und über das Verfahren zu Bewältigung entstehender Schadenfeuer in der allgemeinen Land-Bau= und Feuer- ordnung vom 29. März 1817 und in der revidirten Feuerordnung für die Stadt Greiz vom 10. Mai 1823 ergeben hat, so haben wir den Entwurf einer Allgemeinen Brand-Verhütungs= und Lösch-Ordumg für Städte und Land entwerfen lassen und solchem nach vorgehabten Beirathe Unserer getreuen Ritter= und Landschaft in nachstehender Fassung Unsere Landes= herrliche Genehmigung ertheilt: Cap. I. Von Verhütung der Feuersgefahr. . 1. Jeder ist beim Gebrauche des Feuers und des aichtes zu Verhütung von 7