Gesetzsammlung des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. M. 209. (Ausgegeben den 31. December 1856.) 54. Bekanntmachung, den Anfang der Wirksamkeit des zwischen den Zollvereinsstaaten und der freien Hansestadt Bremen abgeschlossenen Vertrags vom 26. Januar d. J. wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs- verhältnisse beiressend. Nachdem der Anfangskermin für die Wirksamkeit des zwischen Preußen 2c. und den übrigen Staaten des deutschen Zoll= und Handelsvereins einerseits und der freien Hansestadt Bremen andererseits wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse abgeschlossenen Vertrags und der demselben beigefügten Ueber- einkunft auf den 1. Januar 1857 festgesett worden ist, so wird solches mit Be- zug auf die desfallsige Bekanntmachung vom 28. Juli l. J. und den Artikel 18. dieses Vertrags mit der Bemerkung hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß die Eröffnung der im Artikel 7 des Vertrags erwähnten Zollvereins-Nieder- lage zu Bremen fur jeßzt ausgesetzt bleibt und über den Zeicpunkt ihrer Eröffaung eine weitere Bekanntmachung erfolgen wird. Greiz, am 18. Dezember 1856. Furstl. — Landesregierung das. N. v. Gelbem-Cvispenborl. 58