Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. W. 7. (Ausgegeben den 26. März 1858.) 11. Bekanntmachung, ]datentertheilung auf eine Walzmangel (Wäscherolle mit Walz- orrichtung) an den Zimmer= und Maurermeister F. Timpe zu Rheine in Westphalen betreffend. Dem Zimmer= und Maurermeister F. Timpe zu Rheine in Westphalen ist, iaf desfalls geschehenes Ansuchen, ein Patent auf eine von ihm erfundene Walz-= angel (Wäscherolle mit Walzvorrichtung) auf die Dauer von fünf auf einander lgende Jahre für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung theilt worden, daß Niemand ohne vorher erlangte Zustimmung des Patent- habers dergleichen Walzmangeln herzustellen, zu verkaufen und zu benutzen be- igt sein soll. Bei Verleihung des Privilegiums ist die Neuheit und Eigenthümlichkeit der rsindung im Sinne der unter den deutschen Zollvereinsstaaten wegen Ertheilung on Ersindungs-Patenten und Privilegien unter dem 18. September 1843 getrof- nen Uebereinkunft ausdrücklich vorausgesetzt worden. Solches wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung öffentlich bekannt ge- acht. Greiz, den 18. März 1858. Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. Otte. N. v. Gelden-C##p##dorls.