Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. „W. 16 (Ausgegeben den 30. Juni 1858.) 20. Bekanntmachung, die Ausführung des Gesetzes vom 15. Mai dieses Jahres betreffend. Nachdem Behufs der Ausführung des Gesetzes vom 15. Mai d. J., die Creirung von Kassenscheinen betreffend, dem Herrn Regierungsrath Fritz die Funklionen des Regierungskommissars übertragen, und von der Ritter= und bandschaft des hiesigen Fürstenthums der Rittergutébesitzer Herr Seo von Raab auf Ober= und Unter-Reudnit zur Mitleitung und Mitkontrole der bei Anfertigung der Kaslenscheine nöthigen Arbeiten deputirt, dem Herrn Lieutenant Graf Kameke aber die sperielle Aufsichtsführung und dem Herrn Landeskassser Bergner die Funktionen des betreffenden Kassirers und Buchhalters anvertraut, Lehtere auch auf die ihnen von Fürstlicher Regierung ertheilten besonderen Instructionen bereits verpflichtet worden sind, so wird Solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Greiz, den 15. Juni 1858. Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung dafs. Otto. Nichler.