Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß ä#lterer Linie. — — „W. 18. (Ausgegeben den 19. Juli 1858.) 25. Bekanntmachung, die Aufhebung eines besonderen Gemeindevorsteher-Amtes in Remptendorf belreffend. Nach berichtlicher Anzeige des Fürstlichen Justizamtes Burgk hat die Ge- meinde Remptendorf mittelst Gemeindebeschlusses die im Jahre 1855 gurottne Einrichtung eines besonderen Gemeindevorsteher-Amtes (es. Stück XIV. der Geseysammlung von 1855) wieder aufgehoben und die Frn ½ . meinde-Angelegenheiten dem Amtöschulzen Dittmar daselbst mit der Bestimmung übertragen, daß die Gemeinde: Rechnung von zwei alljährlich abwechselnden Ge- meindegliedern geführt werde. Nachdem Wir mit Bezug auf §. 18. der Verordnung vom 29. Mai 1854 Unsere Genehmigung hierzu ertheilt haben, so wird Solches zur allgemeinen Nach- achtung hierdurch bekannt gemacht Greiz, am 7. Juli 1858. Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. J. Frib#, i. V. RN. v. Geldern-Erlspendort.